Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken

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Deutschland,

Die Lokführergewerkschaft in Deutschland darf ab Mittwoch den Schienenverkehr bestreiken. Zuvor hatte es rechtliche Unklarheiten gegeben.

ARCHIV - Sollte die Bahn auch vor dem Landesarbeitsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen. Foto: Martin Schutt/dpa
ARCHIV - Sollte die Bahn auch vor dem Landesarbeitsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen. Foto: Martin Schutt/dpa - sda - Keystone/dpa/Martin Schutt

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn am Montag in erster Instanz abgelehnt, wie es am Abend mitteilte. «Die GDL ist nicht offenkundig tarifunfähig», sagte die Vorsitzende Richterin zur Begründung. Die Deutsche Bahn AG zweifelt das an, hat aber in der Vergangenheit zahlreiche Verträge mit der GDL abgeschlossen.

Damit ist der bundeseigene Konzern mit seinem Versuch zunächst gescheitert, den Arbeitskampf im Rahmen des Tarifstreits mit der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen. Die Bahn kündigte allerdings noch am Montagabend an, vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG) in Berufung zu gehen. «Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage», teilte Verhandlungsführer Florian Weh mit. Im «Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern.» Das Streikrecht sei aus gutem Grund ein hohes Gut. «Aber dieser Streik ist keine Ultima Ratio, sondern eine Zumutung, die auf Sand gebaut ist», ergänzte Weh.

«Wir sind optimistisch»

Der Gang vors LAG steht auch dem Eisenbahnunternehmen Transdev offen, das zuvor in einem parallelen Verfahren ebenfalls vor dem Arbeitsgericht gescheitert war. Urteile der zweiten Instanz sind voraussichtlich für Dienstag zu erwarten.

«Wir sind sehr erleichtert über die Entscheidung der beiden Kammern», sagte GDL-Chef Claus Weselsky nach den Verhandlungen des Arbeitsgerichts. «Aber Sie wissen, dass das ganze Verfahren in die zweite Instanz geht.» Erst danach gebe es Gewissheit in der Frage, ob gestreikt werden könne oder nicht. «Wir sind immer optimistisch, und trotzdem brechen wir heute nicht in Jubelschreie aus», sagte der Gewerkschaftschef.

Sollte die Bahn auch vor dem Landesarbeitsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen. Der Streik der GDL soll von Mittwochmorgen um 2.00 Uhr bis Freitagabend um 18.00 Uhr bundesweit andauern. Betroffen wäre nicht nur die Deutsche Bahn, sondern unter anderem auch der Wettbewerber Transdev. Die Auswirkungen dürften wie bei den bisherigen Arbeitskämpfen auch schon in den Stunden davor und danach zu spüren sein.

Längster Arbeitskampf im Tarifkonflikt

Vorbehaltlich der Entscheidung des LAG ist es der dritte und bisher längste Arbeitskampf im laufenden Tarifkonflikt. Seit Anfang November streitet die GDL mit der Bahn und weiteren Unternehmen auch um mehr Geld. Knackpunkt ist aber vielmehr die Forderung der Gewerkschaft nach einer Arbeitszeitreduzierung für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich. Die Verhandlungen mit der Bahn hat die GDL bereits für gescheitert erklärt.

Zwei Mal kam es dabei bisher zu Warnstreiks von maximal 24 Stunden. Im Dezember stimmten die Gewerkschaftsmitglieder per Urabstimmung mit einer Mehrheit von 97 Prozent unbefristeten Streiks zu. Seither sind längere Arbeitskämpfe möglich. GDL-Chef Claus Weselsky hatte den fast dreitägigen Ausstand am Montag als verhältnismässig bezeichnet.

In den Verhandlungen vor Gericht spielte der GDL-Plan eine Rolle, über die Genossenschaft «Fair Train» die eigenen Mitglieder als Lokführer an Eisenbahnbetriebe zu verleihen. Aus Sicht der Bahnbetriebe tritt die Gewerkschaft damit auch als Arbeitgeber auf und sollte daher keine Tarifabschlüsse mehr abschliessen dürfen. Die GDL sieht hingegen eine deutliche organisatorische Trennung zwischen Gewerkschaft und Genossenschaft. Zudem arbeite bislang noch kein Lokführer für die Fair Train, die Genossenschaft sei noch nicht geschäftlich aktiv. In dieser Frage läuft eine weitere Klage der DB gegen die GDL.

Millionen Fahrgäste betroffen

Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Fahrgäste trifft. Wie schon bei den bisherigen Arbeitskämpfen in der laufenden Tarifrunde will sie einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot anbieten. «Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden», teilte das Unternehmen am Sonntagabend mit.

Bei den GDL-Warnstreiks im vergangenen Jahr musste die Bahn jeweils rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes streichen. Die Auswirkungen im Regionalverkehr waren je nach Region sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern fuhr so gut wie kein Zug mehr. Sofern sich die Streikbeteiligung nicht grundlegend unterscheidet, sind nun ähnliche Auswirkungen zu erwarten.

«Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig», sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. Das Arbeitsgericht in Frankfurt teilte diese Auffassung allerdings nicht.

Kommentare

User #4866 (nicht angemeldet)

Es dreht sich bei der Deutschen Bahn fast immer nur um die Lokführer dabei gibt es noch viele andere Eisenbahnerberufsgruppen die den Betrieb ebenfalls lahm legen könnten. Fragt sich jetzt nur; liegt es einfach an der Person von der Gewerkschaft?

User #5160 (nicht angemeldet)

Lachhaft wenn man denjenigen fragen muss ob man gegen denjenigen gegen den man protestiert protestieren darf.

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