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Raubkunst-Streit um Picasso-Bild – Bayern will sich beugen

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Deutschland,

Bayerische Staatsgemäldesammlungen beugen sich dem neuen deutschen Raubkunst-Schiedsgericht im Streit um Picassos «Madame Soler».

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Bayerns Kunstminister Markus Blume. (Archivbild) - Daniel Löb/dpa

Nach jahrelanger Blockade will sich das Bundesland Bayern im Streit um die Rückgabe des Picasso-Gemäldes «Madame Soler» an die Erben eines jüdischen Kunstsammlers dem neuen deutschen Raubkunst-Schiedsgericht beugen. «Für mich ist klar, dass wir Picassos «Madame Soler» vorlegen, sobald es das Schiedsgericht gibt», sagte Bayerns Kunstminister Markus Blume am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München. «Die Ablösung der Beratenden Kommission durch eine rechtlich bindende Schiedsgerichtsbarkeit ist für uns die Grundlage, diesen Schritt zu gehen.»

Allerdings hat Bayern künftig auch gar nicht mehr die Wahl. Denn am Mittwoch hatten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände in Deutschland auf eine Reform des Verfahrens um die Rückgabe von NS-Raubgut an die rechtmässigen Besitzer geeinigt. Das neue Schiedsgericht soll – im Gegensatz zur aktuellen Regelung – auch einseitig angerufen werden können.

Blockadehaltung gegenüber Restitution

Weil das bislang nicht der Fall war und stets beide Parteien zustimmen mussten, damit die zuständige, unabhängige Beratende Kommission tätig werden kann, konnten die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sich im Streit mit den Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy um das 1905 entstandene Gemälde «Madame Soler» von Pablo Picasso (1881–1973) auf eine Blockadehaltung verlegen. Damit verhinderte der Freistaat, dass die Kommission angerufen wird und in dem Streit eine Empfehlung abgibt.

Die Erben Mendelssohn-Bartholdys hatten bereits 2009 die Restitution des Gemäldes verlangt, die Staatsgemäldesammlungen lehnten dies aber mit der Begründung ab, die eigene Provenienzforschung sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nicht um Raubkunst handle. Der New Yorker Kunsthändler Justin K. Thannhauser, von dem die Staatsgemäldesammlungen das Bild 1964 kauften, habe es spätestens im August 1935 von Mendelssohn-Bartholdy erworben – und der Grund für den Verkauf sei damals nicht die Verfolgung der Familie gewesen.

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