Brüssel will Whistleblower schützen
Das Wichtigste in Kürze
- Whistleblower sollen in der Zukunft mehr Schutz geniessen.
- Am Montag sprach sich die EU-Kommission für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag aus.
- Nach den neuen Plänen soll das Melden von Handlungen, die gegen EU-Gesetz verstossen, vereinheitlicht werden.
Facebook-Datenskandal, Panama Papers oder Luxleaks: Hinweisgeber solcher Missstände sollen in Europa künftig besser geschützt werden. «Es sollte keine Strafe dafür geben, das Richtige zu tun», sagte der Vize-Präsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, bei der Vorstellung eines entsprechenden Gesetzesvorschlags am Montag in Brüssel.
«Viele vergangene Skandale wären nie ans Licht gekommen, wenn Insider nicht den Mut gehabt hätten, ihre Stimme zu erheben», sagte Timmermans. Diese riskierten jedoch ihre Karriere und müssten sogar gesundheitlichen Schaden fürchten.
Die EU-Kommission betonte, der Entwurf schütze auch die Quellen investigativer Journalisten. «Das schulden wir den Journalisten, die ihr Leben verloren haben, weil sie zu tief gebohrt haben», sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova und nannte die Journalisten Daphne Caruana Galizia aus Malta und den Slowenen Jan Kuciak, die zuletzt getötet worden waren.
Grössere Betriebe sollen Meldestelle einrichten
Nach den neuen Plänen soll das Melden von Handlungen, die gegen EU-Gesetz verstossen, vereinheitlicht werden. Zunächst ist ein interner Beschwerdeweg vorgesehen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro müssen eine Meldestelle einrichten, an die sich Angestellte in der Regel zuerst wenden müssen.
Erst im zweiten Schritt sollen sie sich an staatliche Behörden wenden, die ebenfalls entsprechende Kanäle einrichten müssen. Innerhalb von drei Monaten - in Ausnahmen sechs - muss dem Hinweisegeber eine Rückmeldung zum Verfahrensstand gegeben werden. Geschieht dies nicht, kann er sich an die Öffentlichkeit - etwa an Journalisten - werden. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn das öffentliche Interesse gefährdet ist.
Schutz für den Whistleblower
Der Whistleblower selbst soll nach den EU-Plänen vor einer möglichen Vergeltung seines Arbeitgebers geschützt werden. Entlassungen und andere Schikanen sollen ausgesetzt werden, bis ein Gerichtsverfahren beendet ist, die Beweislast wird umgekehrt: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine Kündigung nicht mit den Enthüllungen des Angestellten in Verbindung steht.