BSI-Warnung vor Virenschutz von Kaspersky ist rechtens
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnte vor dem Virenschutz von Kaspersky. Das Unternehmen reichte Klage ein – vergeblich.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BSI warnte Mitte März vor der Virenschutzsoftware der russischen Firma Kaspersky.
- Das IT-Unternehmen klagte dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen.
- Dieses entschied nun, dass die Warnung vor den Lösungen von Kaspersky rechtens war.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf vor der Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky warnen. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Die Ablehnung der Beschwerde der deutschen Tochtergesellschaft von Kaspersky durch das Oberverwaltungsgericht ist nicht anfechtbar.
Mitte März hatte das Bundesamt vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges auf ein «erhebliches Risiko» eines erfolgreichen IT-Angriffs Russlands hingewiesen. Es riet dazu, Kaspersky-Software durch Alternativen zu ersetzen. Daraufhin zog die Firma, die Kaspersky in Deutschland vertreibt, vor das Kölner Verwaltungsgericht.
Sie wollte einerseits die Warnung kippen lassen. Andererseits wollte sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik solche, aus ihrer Sicht politisch motivierten, Wortmeldungen verbieten.
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts aber bewertet die Warnung als rechtmässig und lehnte das geforderte Verbot ab. Es lögen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Nutzung von Kasper-Virenschutzsoftware eine Sicherheitsgefahr bestehe, so das Gericht.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik habe nicht willkürlich oder aufgrund von Symbolpolitik gewarnt. Die Warnung diene dazu, das Risiko von Angriffsmöglichkeiten auf die IT-Sicherheit zu reduzieren und das Bewusstsein für Gefahren zu erhöhen. Das BSI habe die in der Vergangenheit dokumentierte Einflussnahme der russischen Regierung auf russische IT-Unternehmen, insbesondere Kaspersky, berücksichtigt. Das teilte das Oberverwaltungsgericht mit.