Bundesanwaltschaft will Urteil gegen Jennifer W. anfechten
Wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und anderer schwerer Delikte ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil will der Generalbundesanwalt anfechten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Generalbundesanwalt will das Urteil gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W. anfechten.
Am Freitag legte die Bundesanwaltschaft Revision ein, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) München der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Das Gericht hatte die junge Frau aus Lohne in Niedersachsen am Montag unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie zum versuchten Kriegsverbrechen, wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und wegen Sklaverei mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht geht davon aus, dass die heute 30-Jährige tatenlos dabei zusah, wie ihr damaliger Ehemann, ein IS-Kämpfer, im Irak vor sechs Jahren ein erst fünf Jahre altes, jesidisches Mädchen bei sengender Mittagssonne im Hof ankettete und dort qualvoll verdursten liess.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert, das Gericht hatte im Gegensatz dazu aber «einen minderschweren Fall» angenommen, wie Verteidiger Ali Aydin nach der Urteilsverkündung betonte. Er sprach von einem «Sieg» und rechnete vor, dass seine nicht vorbestrafte Mandantin voraussichtlich nach zwei Dritteln aus der Haft entlassen werde. Und drei Jahre und vier Monate davon habe sie mit der Untersuchungshaft schon abgesessen.
Ob auch die Verteidigung, die maximal zwei Jahre Haft gefordert hatte, Rechtsmittel einlegen will, liess sie nach dem Urteil zunächst offen. Die Frist zum Einlegen der Revision läuft an diesem Montag ab.