Bundeskartellamt ermittelt gegen Sky und Perform
Wegen ihrer Kooperation bei der Übertragung der Champions League sind Sky und die Perform Group ins Visier des deutschen Kartellamtes geraten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das deutsche Kartellamt hat Sky und die Perform Group ins Visier genommen.
- Das Amt will überprüfen ob deren Kooperation «kartellrechtskonform» ist.
Der Pay-TV-Sender Sky Deutschland und die Perform Group mit dem Streamingdienst DAZN sind wegen ihrer Kooperation bei der Übertragung der Champions League ins Visier des Bundeskartellamts geraten. Die Bonner Behörde untersucht in einem «Verwaltungsverfahren», ob die Zusammenarbeit «kartellrechtskonform» ist. Das gab das Kartellamt am Dienstag bekannt.
Sky hat 2017 die Ausstrahlungsrechte an sämtlichen Spielen von 2018 bis 2021 von der Europäischen Fussball-Union (UEFA) erworben. Im Anschluss haben Sky und DAZN die Rechte unter sich aufgeteilt. Seit der laufenden Saison wird die Champions League daher nur noch bei Sky und DAZN ausgestrahlt. Diese Praxis wird von Kartellamts-Präsident Andreas Mundt infrage gestellt.
«Mit der laufenden Saison der Champions League hat sich für die Fernsehzuschauer in Deutschland einiges geändert. Sky und DAZN sind zwei der wichtigsten Anbieter von Premiumsport im Pay-TV», sagte Mundt: «Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat.»
Sky ist der führende Anbieter von Pay-TV in Deutschland und unterliegt deshalb laut Kartellamt «unter Umständen besonderen kartellrechtlichen Beschränkungen» bei der Kooperation mit Wettbewerbern. «Die Vereinbarung zwischen Sky Deutschland und Perform könnte zu einer weiteren Absicherung der Marktposition von Sky beitragen», liess die Behörde wissen: «Darüber hinaus sind bestimmte Spiele auch deutscher Vereine jetzt nur noch über den Verbreitungsweg Internet zu sehen. Im frei empfangbaren Fernsehen sind gar keine Spiele der Champions League mehr zu sehen. Auch insofern kommt eine durch die Kooperation bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung in Betracht.»
Das Bundeskartellamt will nun zunächst den Sachverhalt ermitteln. Dazu werden Sky und DAZN sowie weitere Marktteilnehmer unter anderem mit Blick auf den genauen Verlauf der Ausschreibung der Rechte befragt.