Cannabis

Cannabis-Freigabe: Kommunen haben noch viele Fragen

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Deutschland,

Seit 1. April dürfen Erwachsene Cannabis besitzen und konsumieren. Kommunen stehen vor der Herausforderung, die zahlreichen Auflagen zu kontrollieren.

Seit dem 1. April ist der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis unter Einhaltung bestimmter Regeln in Deutschland erlaubt.
Seit dem 1. April ist der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis unter Einhaltung bestimmter Regeln in Deutschland erlaubt. (Symbolbild) - Christian Charisius/dpa

Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund Klarheit gefordert, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind. «Die Kommunen erwarten von den Ländern, dass sie umsetzbare Regeln für den Vollzug der Regeln vor Ort festlegen», sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Aus kommunaler Sicht blieben noch eine ganze Reihe offener Fragen.

Unklar ist den Städten und Gemeinden demnach, wie sie die Einhaltung der festgelegten Abstandregeln zu Schulen, Kitas oder Sportstätten kontrollieren sollen oder die vielen Regeln für die ab dem 1. Juli gestatteten Anbauvereine. «Dabei ist klar, dass die kommunalen Ordnungsbehörden nicht überlastet werden dürfen, denn es fehlt bereits jetzt vielerorts an Personal», sagte Berghegger. Er forderte zudem Hinweise dazu, wie ein effizienter Jugendschutz gewährleistet und der Privatanbau von Cannabis kontrolliert werden soll.

«Sehen beim aktuellen Cannabis-Gesetz deutliche Defizite»

«Für das Vertrauen in den Staat ist es wichtig, dass gesetzliche Regelungen stets so ausgestaltet werden, dass sie kontrollierbar und nachvollziehbar sind. Hier sehen wir beim aktuellen Cannabis-Gesetz noch deutliche Defizite», kritisierte er. Seit dem 1. April ist der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland erlaubt.

Es dürfen aber nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Für den Konsum in der Öffentlichkeit gilt: nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und tagsüber nicht in Fussgängerzonen.

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Kommentare

Denker-1

Die Grundidee wäre prinzipiell in Ordnung. Aber die Umsetzung generiert wieder einmal ein typisch deutsches Kontroll- und Administrationsmonster, welches kaum umsetzbar sein wird. Auch mit 10000 zusätzlichen "Cannabis- Beamten und Polizisten" nicht...

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