Carles Puigdemont: Generalstaatsanwaltschaft will Auslieferung

Im Fall Puigdemont lässt Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft nicht locker. Sie will den katalanischen Separatistenführer wieder hinter Gittern sehen.

Carles Puigdemont soll nach Spanien ausgeliefert werden. Das fordert die deutsche Generalstaatsanwaltschaft.
Carles Puigdemont soll nach Spanien ausgeliefert werden. Das fordert die deutsche Generalstaatsanwaltschaft. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Freitag hat die deutsche Generalstaatsanwaltschaft Puigdemonts Auslieferung beantragt.
  • Nun ist erneut das Oberlandesgericht am Zug.
  • Noch ist aber unklar, wann eine Entscheidung gefällt wird.

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont soll nach dem Willen der deutschen Justiz an Spanien ausgeliefert werden.

Die schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft beantragte beim Oberlandesgericht (OLG), die Auslieferung des früheren Regionalpräsidenten für zulässig zu erklären, wie sie am Freitag mitteilte. Wann das Gericht nach entsprechenden Prüfungen entscheidet, blieb zunächst offen. «Ob eine Entscheidung noch im Juni 2018 ergeht, bleibt abzuwarten», teilte das OLG mit.

Da die Generalstaatsanwaltschaft weiter Fluchtgefahr sieht, beantragte sie erneut, den Auslieferungshaftbefehl gegen Puigdemont wieder in Vollzug zu setzen. Sie stellte ihre Anträge trotz vorausgegangener teils gegensätzlicher Entscheidungen des OLG.

schweizerische bundesanwaltschaft
Mordprozess um zwei erschossene deutsche Polizisten hat begonnen. (Symbolbild) - Pixabay

Hintergrund ist das Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Puigdemont liess es abhalten, obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig eingestuft hatten. Für das Referendum wurden laut spanischer Justiz 1,6 Millionen Euro öffentliche Mittel ausgegeben.

Von den spanischen Behörden geliefertes Material belege das Ausmass der gewalttätigen Ausschreitungen am Tag des Referendums, «die (auch) dem Verfolgten zuzurechnen sind», heisst es in der Mitteilung des Generalstaatsanwalts. Puigdemonts Verhalten erfülle nach deutschem Recht den Tatbestand des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall.

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