Coronavirus: Italien verschärft Regeln – 3G-Regel im Nahverkehr
Italien verschärft die Massnahmen gegen Corona. Ab heute gilt die 3G-Regel im ÖV, in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens sogar 2G.
Das Wichtigste in Kürze
- In Italien dürfen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete den Nahverkehr nutzen.
- Die 3G-Regel gilt auch in geschlossenen Skiliften und Gondeln.
- Ungeimpfte und Ungenesene dürfen nicht mehr in Restaurants, Kinos und Sport-Stadien.
In Italien müssen sich die Menschen ab dem heutigen Montag auf strengere Corona-Richtlinien einstellen. Die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi hatte Ende November die Einführung von 2G-Regeln für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens beschlossen.
Demnach dürfen nur noch Geimpfte und Genese zum Beispiel innen in Restaurants essen gehen, ins Kino, in Diskotheken feiern und zu Fussballspielen ins Stadion gehen. Die Regeln sollen zunächst bis zum 15. Januar gelten.
Eine weitere Neuerung ist die Ausweitung der 3G-Regel auf den öffentlichen Nahverkehr und Hotels. Bislang mussten Reisende zum Beispiel im Fernbahnverkehr nachweislich gegen Corona geimpft, davon genesen oder negativ getestet sein. Ab Montag ist dieser Nachweis – in Italien wird er «Green Pass» (Grüner Pass) genannt – auch für U-Bahnen, Busse und Züge im Nahverkehr vorgeschrieben.
Das Zertifikat ist ein digitaler oder ausdruckbarer QR-Code, der per Smartphone-App gescannt und so kontrolliert werden kann. Wer in den Skiurlaub nach Italien fährt, braucht zwar keinen Grünen Pass, um die Piste runterzufahren, jedoch gilt in geschlossenen Liften und Gondeln die 3G-Regel und in den Hütten 2G.
Coronavirus: Impfung von Kindern unter zwölf ab Mitte Dezember
Von den Regelungen ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, da sie noch nicht geimpft werden könnten. Das soll nach den Plänen der Regierung ab dem 16. Dezember möglich sein.
Die italienische Arzneimittelbehörde hatte bereits den Impfstoff gegen Corona von Pfizer/Biontech in reduzierter Menge für Kinder zwischen fünf und elf Jahren freigegeben. Ab dem 15. Dezember tritt zudem die Ausweitung der Impfpflicht für das Schulpersonal sowie Polizisten und Soldaten in Kraft. Im Gesundheitsbereich galt das bereits seit April.