RKI: Bisher mehr als 130.000 Impfungen gegen Corona
Sollten Geimpfte mehr Freiheitsrechte bekommen als Ungeimpfte? Die Diskussion darüber ist in vollem Gange. Unterdessen hat die Zahl der gegen Corona Geimpften in Deutschland die Marke von 130.000 überschritten.
Das Wichtigste in Kürze
- Mehr als 130.000 Menschen in Deutschland wurden bislang gegen das Coronavirus geimpft.
Bis Donnerstagfrüh wurden insgesamt 131.626 Impfungen an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet.
Im Vergleich zum Vortag stieg die Zahl der Geimpften um 51.465, wie aus RKI-Angaben von Donnerstag hervorgeht. Diese Zahl könne allerdings auch Nachmeldungen enthalten und spiegele somit nicht die Zahl der an einem Tag tatsächlich Geimpften wider, betont das RKI.
Unter den Geimpften sind 57.406 Bewohner von Pflegeheimen. 61.612 Personen erhielten die Impfung aus beruflichen Gründen, darunter fällt medizinisches Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko sowie Personal in der Altenpflege. Insgesamt 31.250 Menschen wurden wegen ihres hohen Alters über 80 Jahre geimpft.
Die meisten Impfungen wurden bisher in Bayern erfasst (28.206), gefolgt von 19.930 in Nordrhein-Westfalen und 15.674 in Hessen. Die in absoluten Zahlen am wenigsten Impfungen wurden bisher in Thüringen (810), Bremen (1691) und Hamburg (2040) erfasst. Den Anteil der Geimpften an der Gesamtbevölkerung gibt das RKI zu Beginn der Impfkampagne nicht an.
Unterdessen hat sich Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gegen eine Vorzugsbehandlung von Menschen ausgesprochen, die gegen das Coronavirus geimpft wurden. «Eine Vorzugsbehandlung für Geimpfte birgt die Gefahr der Spaltung der Gesellschaft. Zwischen bereits Geimpfte und nicht Geimpfte dürfen wir keinen Keil treiben», sagte der CDU-Politiker der «Neuen Osnabrücker Zeitung».
Das Tempo bei der Impfstoffentwicklung sei «absolut beeindruckend», daher gebe es Hoffnung, dass es bei der Produktion noch schneller gehen werde als erwartet. «Jetzt ist jedenfalls nicht der richtige Zeitpunkt, um über Privilegien für die ersten Geimpften zu streiten, dazu wissen wir noch zu wenig über Dauer und Umfang der Impfwirkung.»
Der für den CDU-Vorsitz kandidierende Ex-Unionsfraktionschef Friedrich Merz will Corona-Geimpften hingegen mehr Freiheitsrechte einräumen. «Grundrechte sind Individualrechte, aber keine kollektiven Rechte, die der Staat bei Bedarf allen entzieht und nur allen gleichzeitig zurückgewährt, wenn es die Lage wieder erlaubt», sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Man kann deshalb einer immer grösser werdenden Bevölkerungsgruppe von Geimpften, Gesunden und Genesenen nicht pauschal die Grundrechte vorenthalten, weil eine immer kleinere Gruppe nach wie vor durch das Virus gefährdet ist.»
Menschen, die sich selbst und andere nicht mehr gefährdeten, mehr Freiheitsrechte zu gewähren, sei daher keine Diskriminierung. Das gehe entweder durch den Nachweis einer Impfung oder einen negativen Corona-Test, meinte Merz. So werde auch eine faktische Impfpflicht ausgeschlossen.
Norbert Röttgen, der ebenfalls für den CDU-Vorsitz kandidiert, sagte der «Welt»: «Natürlich muss man Schlüsse daraus ziehen, wenn jemand andere nicht mehr gefährden kann. Wenn die praktischen Fragen gelöst sind und es für die Einschränkungen keinen sachlichen Grund mehr gibt, dann müssen sie aufgehoben werden.»
Derzeit ist noch unklar, inwieweit eine Corona-Impfung nicht nur vor der Krankheit selbst, sondern mangels Infektionsgefahr durch Geimpfte auch andere Personen vor einer Ansteckung schützt. Der Impfstoffhersteller Biontech erwartet dazu erst im Februar Forschungsergebnisse.
Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers sagte der «Süddeutschen Zeitung», dass Privilegien für Geimpfte seiner Einschätzung nach für eine Übergangszeit durch ein Gesetz des Bundestags unterbunden werden könnten. Für einige Monate gebe es hier seiner Ansicht nach einen Spielraum für den Gesetzgeber, um das Antidiskriminierungsrecht zu ergänzen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sagte zuletzt hingegen der «Bild»: «Sobald gesichert ist, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, gibt es verfassungsrechtlich keine Legitimation mehr, die Betroffenen in ihren Grundrechten weiter zu beschränken.»