Gérard Depardieu: Vergewaltigungsermittlungen laufen weiter
Das Wichtigste in Kürze
- Schauspielerin Charlotte Arnould wirft Gérard Depardieu vor, sie vergewaltigt zu haben.
- Depardieu weist alle Vorwürfe zurück und verlangt die Einstellung der Ermittlungen.
- Ein Gericht hat seinen Antrag nun abgelehnt.
Im Rechtsstreit um Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn hat der französische Schauspieler Gérard Depardieu vor Gericht eine Niederlage erlitten.
Ein Gericht in Paris wies am Donnerstag Depardieus Forderung ab. Er verlangte die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen der mutmasslichen Vergewaltigung der Schauspielerin Charlotte Arnould. Das Gericht erkenne damit «starke oder übereinstimmende Indizien» in dem Fall an, erklärte der Pariser Generalstaatsanwalt Rémy Heitz.
Im vergangenen Dezember hatte die 25-jährige Arnould erklärt, eine Klage gegen Depardieu wegen Vergewaltigung eingereicht zu haben. «Ich wurde im August 2018 von Gérard Depardieu vergewaltigt», schrieb sie auf Twitter. «Weiter zu schweigen, hiesse, mich lebendig beerdigen zu lassen», fügte sie hinzu.
Ermittlungen wurden bereits einmal eingestellt
Depardieu weist die Vorwürfe zurück. Der 73-Jährige hatte die Einstellung der Ermittlungen vor gut einem Monat beantragt.
Die Schauspielerin und Tänzerin wirft Depardieu vor, sie im Alter von 22 Jahren zweimal sexuell missbraucht zu haben. Sie erstattete noch im selben Monat Anzeige, die Ermittlungen wurden aber im Juni 2019 eingestellt.
Im August 2020 reichte die Frau eine schärfere Klage ein, die Ermittlungen wurden einem Untersuchungsrichter übertragen. Depardieu wurde im Zuge der Ermittlungen bereits angehört.