Der verstörende Missbrauchsfall von Staufen wird juristisch abgeschlossen

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Deutschland,

Der verstörende Missbrauchsfall in Staufen (D) wird juristisch Abgeschlossen.

Der Angeklagte verdeckt vor Gericht sein Gesicht.
Der Angeklagte verdeckt vor Gericht sein Gesicht. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landgericht Freiburg zieht den juristischen Schlussstrich im Missbrauchsfall.
  • Eine Mutter und der Stiefvater sollen in Staufen einen Jungen im Darknet verkauft haben.

Am Montag verurteilte das Gericht im vorletzten Prozess zu der Tatserie einen aus Spanien stammenden 33 Jahre alten Mann zu zehn Jahren Haft. Das Gericht verurteilte ihn unter anderem wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs, Zwangsprostitution und des Erstellens von Kinderpornografie - er hatte die Taten an dem Kind gefilmt.

Mit dem Urteil gegen den Spanier sind nun alle Urteile gegen die pädophilen Kunden gefällt - am Dienstag soll abschliessend das Urteil gegen die Mutter Berrin T. und den von dem Kind als Stiefvater mit "Papa" angesprochenen Christian L., einen einschlägig vorbestraften Pädophilen, fallen.

Eine Sonderrolle spielt in dem Verfahren der pädophile Stiefvater, für den die Anklage auf 13 Jahre und sechs Monate Haft plädierte: Er forderte für sich selbst ausdrücklich die Sicherungsverwahrung, um sich im Gefängnis einer Therapie zu unterziehen. Mit seiner umfassenden Aussage hatte der Mann erst die anderen Prozesse möglich gemacht.

Doch die Zweifel daran sind gross: Laut Anklage verging sich Berrin T. selbst an dem Kind und an einem ihr zur Betreuung überlassenen Mädchen.

Der Pädophile erkaufte sich bei der Mutter des Jungen und deren Lebensgefährten für tausende Euro die Möglichkeit, dem Kind wiederholt Schlimmstes anzutun. Dafür mieteten die Täter zum Teil eigens eine luxuriöse Ferienwohnung, in der dann die Missbrauchstaten begangen wurden.

Damit sind dann in Freiburg fünf Prozesse mit insgesamt sechs Beschuldigten in dem Tatkomplex abgeschlossen, nach Einschätzung des Landgerichts wird es dort keine weiteren Prozesse geben. Auch in Karlsruhe und Kiel gab es in dem Komplex zwei Verfahren, die dort zu Haftstrafen verurteilten Männer hatten sich aber nicht an dem Jungen vergangen.

Dem Missbrauchsopfer blieb es erspart, selbst aussagen zu müssen. Der Junge lebt inzwischen in staatlicher Obhut, die Behörden sprechen von einem noch langen Weg, bis er die vielen Missbrauchstaten verarbeitet haben wird.

Am Dienstag will das Landgericht Freiburg den juristischen Schlussstrich unter einen der verstörendsten Fälle des sexuellen Missbrauchs an einem Kind in der deutschen Rechtsgeschichte ziehen: Über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren sollen eine Mutter und der Stiefvater im baden-württembergischen Staufen einen Jungen im Darknet an Pädophile für Vergewaltigungen verkauft und ihn auch selbst missbraucht haben.

In einem ersten Prozess wurde der vom Tatopfer selbst als "der Schlimmste" bezeichnete Pädophile Markus K. im April zu zehn Jahren Haft und anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt, das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

In einem zweiten Prozess verurteilte das Gericht im Mai einen Stabsfeldwebel der deutsch-französischen Brigade wegen Vergewaltigung des Kinds zu acht Jahren Haft, die Voraussetzung zur Sicherungsverwahrung sah das Gericht bei dem Soldaten allerdings nicht als gegeben. Anders war dies bei einem Anfang Juli verurteilten Schweizer, für den das Gericht neben neun Jahren Haft auch die Sicherungsverwahrung anordnete.

Gegen den Spanier verzichtete das Gericht auf die Sicherungsverwahrung. Allerdings stehen gegen den Mann noch weitere Tatvorwürfe im Raum - er könnte neu angeklagt und wieder vor Gericht gestellt werden.

Zu seiner Mutter hat das Kind keinen Kontakt mehr. Die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwältin des Jungen forderten mit 14 Jahren und sechs Monaten Haft für Berrin T. die längste Haftstrafe, allerdings ohne Sicherungsverwahrung.

Die Mutter machte im Prozess erst gar nicht den Versuch zu erklären, wie sie ihrem Kind solch ein Leben voll Ekel, Missbrauch, Schmerz und Angst antun konnte. Damit steht als einzige Erklärung die Darstellung ihres Verteidigers im Raum, sie habe sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Partner befunden.

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