Deutscher Lehrerverband kritisiert Klimastreik in der Schulzeit

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Deutschland,

Morgen Freitag beginnt der globale Klimastreik. Der deutsche Realschullehrerverband hat sich klar gegen Proteste während der Schulzeit ausgesprochen.

Klima-Demonstration Fridays for Future
Teilnehmer der Klima-Demonstration Fridays for Future. (Archiv) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In mehr als 2600 Städten in mehr als 150 Staaten finden ab morgen Freitag Proteste statt.
  • Die Demonstrationen richten sich für mehr Klimaschutz.
  • Der deutsche Lehrerverband hat sich gegen Proteste in der Schulzeit ausgesprochen.

Der Deutsche Realschullehrerverband hat sich kurz vor dem globalen Klimastreik klar gegen Demonstrationen während der Unterrichtszeit ausgesprochen.

Es sei zwar wichtig, dass junge Menschen in der Schule lernten, «wie wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und aktiv schützen können», erklärte Verbandschef Jürgen Böhm am Donnerstag. «Ein sogenannter Streik während der Unterrichtszeit gehört jedoch sicher nicht zu den geeigneten Massnahmen.»

«Wie die jungen Menschen ihre Meinung im Hinblick auf Umwelt ausserhalb der Unterrichtszeit zeigen, ist ihre persönliche Angelegenheit», ergänzte Böhm. «Aber die Schulpflicht, besser das Recht auf Bildung, darf durch solche Aktionen nicht aufgeweicht werden.»

Globale Streikwoche ab Freitag

Die Bewegung Fridays for Future hat zu einer globalen Streikwoche für mehr Klimaschutz, die am Freitag beginnt, Proteste in mehr als 2600 Städten in mehr als 150 Staaten angekündigt. Die von der Schwedin Greta Thunberg angestossene Protestbewegung wird von Schülern und Studenten getragen.

Zuvor hatte bereits die Lehrergewerkschaft VBE Fehlstunden zugunsten von Klima-Demos als Problem dargestellt – dabei jedoch vor allem die Politik kritisiert. Der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann hatte Politikern Anfang der Woche «Doppelzüngigkeit» vorgeworfen.

Dies weil sie auf der einen Seite das Engagement der Schüler unterstützten, aber auf der anderen Seite den Schulen die Verantwortung aufbürdeten, zu entscheiden, wie und ob sie Verletzungen der klar gesetzlich geregelten Schulpflicht ahnden.

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