Die Reaktionen auf Breiviks Entlassungs-Forderung
Massenmörder Breivik, der 2011 in Norwegen 77 Menschen tötete, stellt erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung. Der Fall sorgt für Aufsehen.
Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik erschien am Dienstag vor Gericht, um seine vorzeitige Haftentlassung zu beantragen.
Breivik, der 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen tötete, verbüsst derzeit eine 21-jährige Haftstrafe. Laut «NZ Herald» argumentierte der 42-jährige Breivik für seine Freilassung, indem er behauptete, der Gewalt abgeschworen zu haben.
Gleichzeitig bekannte er sich jedoch zu rechtsextremen Ansichten und zeigte den Nazigruss.
Behörden räumen Massenmörder Breivik gleiche Rechte ein
Die norwegischen Behörden betonen, dass Breivik die gleichen Rechte wie andere Gefangene habe.
Sie argumentieren, dass eine Ungleichbehandlung die Grundprinzipien der norwegischen Gesellschaft untergraben würde.
Gerichtsverhandlung und öffentliche Reaktionen
Die BBC berichtet, dass Breivik zu Beginn der Verhandlung Schilder mit englischsprachigen Botschaften zeigte. Der Richter forderte ihn auf, diese zu entfernen.
Der Massenmörder Breivik behauptete vor Gericht, er sei vor den Anschlägen 2011 einer Gehirnwäsche unterzogen worden. Er gab an, durch Online-Radikalisierung beeinflusst worden zu sein.
Für die Familien der Opfer sind diese Gerichtsauftritte besonders belastend. Sie sehen darin eine Plattform für Breivik, seine extremistischen Ansichten zu verbreiten.
Rechtliche Aspekte und Erfolgsaussichten
Nach norwegischem Recht kann Breivik nach zehn Jahren Haft eine vorzeitige Entlassung beantragen. Dies ist sein zweiter Versuch nach 2022.
Laut «ZDF» stehen Breiviks Chancen auf Freilassung schlecht. Die Staatsanwältin Hulda Olsen Karlsdottir hält ihn für genauso gefährlich wie zum Zeitpunkt der Anschläge.
Das Gericht muss nun entscheiden, ob Breivik weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.
Psychiatrische Beurteilungen und Kontroversen
Der Fall um den Massenmörder Breivik hat in der Vergangenheit zu intensiven Debatten über psychiatrische Gutachten geführt. Wie «PMC» berichtet, gab es unterschiedliche Einschätzungen zu Breiviks Zurechnungsfähigkeit.
Ein erstes Gutachten diagnostizierte bei Breivik paranoide Schizophrenie. Dies führte zu öffentlichen Diskussionen und Kritik von Fachleuten.
Ein zweites Gutachten kam zu einem anderen Schluss. Es erklärte Breivik für zurechnungsfähig, was schliesslich auch das Gericht 2012 so feststellte.