Drei französische IS-Kämpfer im Irak zum Tode verurteilt

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Irak,

Wegen Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sind drei Franzosen im Irak zum Tode verurteilt worden.

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IS-Kämpfer im Irak. - AL-FURQAN MEDIA/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Männer waren in Syrien gefasst worden.

Das am Sonntag verhängte Todesurteil ist das erste gegen französische IS-Kämpfer im Irak. Die Verurteilten haben einen Monat Zeit, um die Entscheidung juristisch anzufechten.

Kévin Gonot, Léonard Lopez und Salim Machou waren in Syrien gefasst und in den Irak überstellt worden. Das Land hat tausende Dschihadisten aufgenommen, die bei den Kämpfen gegen das sogenannte Kalifat des IS festgenommen worden waren. Hunderten von Kämpfern ausländischer Herkunft wurde bereits der Prozess gemacht, gegen sie verhängte Todesurteile wurden bisher allerdings nicht vollstreckt.

Lopez' Anwalt kündigte bereits kurz nach dem Richterspruch an, er werde Einspruch gegen das Urteil einlegen. Die Regierung in Paris habe «garantiert, dass alle französischen Bürger ein Recht auf ein faires Verfahren haben, selbst im Irak», sagte Nabil Boudi der Nachrichtenagentur AFP. Stattdessen sei Lopez «lediglich aufgrund einer Reihe von Vernehmungen in Bagdader Gefängnissen» zum Tode verurteilt worden.

Zuvor waren bereits mindestens drei französische IS-Mitglieder zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind. Nach irakischem Recht entspricht das einer Haftstrafe von 20 Jahren. Neun weitere inhaftierte Franzosen warten noch auf ihr Urteil.

Der 32-jährige Gonot stammt aus Figeac im Südwesten Frankreichs und war gemeinsam mit mehreren Angehörigen nach Syrien gereist. Vor Gericht gab er an, sein Vater, ebenfalls ein IS-Anhänger, sei im Kampf um die Stadt Raka getötet worden.

Der 32-jährige Lopez soll Frankreich im Sommer 2015 mit seiner Frau und zwei Kindern verlassen haben, um zunächst im Irak und dann in Syrien auf Seiten des IS zu kämpfen. Dem 41-jährigen Salim Machou wird vorgeworfen, Mitglied einer rund 300 Mann starken IS-Untergruppe gewesen zu sein, die Terroranschläge im Irak, in Syrien und in anderen Ländern verübt hat.

Die Menschenrechtsgruppe Human Rights Watch hatte die Prozesse im Irak wiederholt kritisiert: Sie beruhten oft lediglich auf Indizien oder auf Geständnissen, die unter Folter zustande gekommen seien. Kaum ein Land auf der Welt verhängt so häufig die Todesstrafe wie der Irak. Zwischen 2017 und 2018 stieg die Fallzahl von 65 auf 271.

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