Erste Diesel-Fahrverbote in Hamburg (D) ab Ende Mai
Der Druck auf die Kommunen, ihre Luft sauberer zu machen, wächst. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Fahrverbote in Städten grundsätzlich für zulässig erklärt. Hamburg (D) geht nun den ersten Schritt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die bundesweit ersten Diesel-Fahrverbote wegen zu schlechter Luft sollen am 31. Mai in Hamburg in Kraft treten.
- Ab dann ist eine Sperrung zweier Strassenabschnitte für ältere Dieselautos und Lastwagen geplant.
Betroffen sind alle Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Die Durchfahrtsbeschränkungen gelten für zwei Strassenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord. Seit der vergangenen Woche waren bereits Umleitungs- und Verbotsschilder an den betroffenen Abschnitten angebracht worden.
Der Termin für das Inkrafttreten des Verbots hatte sich verzögert. Zunächst mussten die schriftlichen Begründungen des Bundesverwaltungsgerichts zu dessen Grundsatzurteilen vom Februar von den Hamburger Behörden ausgewertet werden. Das Gericht hatte darin Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erachtet, um die Belastung der Luft mit Stickoxiden zu verringern.
Laut dem Hamburger Luftreinhalteplan soll nun ein 580 Meter langer Teil der Max-Brauer-Allee für Dieselfahrzeuge gesperrt werden, die nicht die moderne Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Das Gericht erklärt in seiner Urteilsbegründung, dass eine solche Beschränkung für einen Streckenabschnitt durchaus verhältnismässig ist.
Dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zufolge waren in Hamburg zum Jahresanfang insgesamt 264 406 Diesel-Pkw zugelassen. Davon erfüllten 96 356 Wagen die sauberste Euro-6-Norm, 80 803 die Euro-5-Norm, die anderen Euro-4 und schlechter. Betroffen sind von dem Fahrverbot in der Max-Brauer-Allee somit gut 168 000 Hamburger Pkw sowie alle anderen Diesel aus Deutschland und dem Ausland, die nicht die Euro-6-Norm erfüllen und nach Hamburg einfahren.
Ebenfalls unter ein Fahrverbot fällt ein rund 1,6 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstrasse. Dieser soll aber nur für ältere Diesel-Lkw gesperrt werden, nicht für Pkw. Ausgenommen sind zudem Rettungsfahrzeuge, Anwohner und deren Besucher, Müllwagen, Lieferfahrzeuge und Taxis, sofern sie Passagiere aufnehmen oder absetzen.