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EU-Gericht entscheidet über Milliarden-Steuernachzahlung für Apple

Keystone-SDA
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Luxemburg,

Für die EU-Kommission steht eine wichtige Gerichtsentscheidung an. Am Mittwoch soll geklärt werden, ob Apple in Irland Milliarden an Steuern nachzahlen muss.

apple watch 2024
Das Apple Logo leuchtet an der Fassade eines Apple Stores. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Apple soll in Irland 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen, fordert die EU-Kommission.
  • Am Mittwoch soll vor dem EU-Gericht nun die erste Entscheidung darüber fallen.

In dem Streit um die Rekord-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland fällt am Mittwoch die erste Gerichtsentscheidung. Für die EU-Kommission könnte der politisch aufgeladene Konflikt zur wichtigen Weichenstellung werden. Jahrelang rangen sie mit diversen Mitgliedstaaten um Steuervergünstigungen. Es ist gut möglich, dass der Fall nach dem Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht.

EU-Gericht
Das EU-Gericht in Luxemburg. (Symbolbild) - Keystone

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen. Dies, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe.

Irland und Apple wehren sich dagegen. Der iPhone-Konzern betonte vor dem EU-Gericht: Die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, seien vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien.

Es geht um mehr als nur um viel Geld

Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die in Europa oft gefeierte Kommissarin Vestager war der aufsehenerregende Fall ein Höhepunkt ihrer bisherigen Laufbahn. Eine Niederlage könnte ein entsprechend schwerer politischer Rückschlag für sie werden.

Margrethe Vestager
Die EU-Kommissarin Margrethe Vestager will den Handlungsspielraum für US-Technologiekonzerne in der EU einschränken. (Archivbild) - Keystone

Zudem könnte der Fall für weiteren Zündstoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen sorgen. Und für Apple geht es auch um den Ruf: Der iPhone-Hersteller will sich nicht als Steuerflüchtling und Trickser bezeichnen lassen.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren ist, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen.

Geld wird von US-Konzernen im Ausland gelagert

Amerikanische Unternehmen konnten nach früheren US-Regelungen Auslandsgewinne ausserhalb des Heimatlandes lagern. Bei einem Transfer in die USA wurden 35 Prozent Steuern fällig, viele Firmen behielten deshalb das Geld im Ausland. Mit der seit 2018 greifenden Steuerreform wurde eine Zahlung auf die Auslandsreserven mit deutlich niedrigeren Sätzen fällig. Unabhängig davon, ob sie in die USA gebracht werden oder nicht.

Donald Trump
Trump freut sich über die Annahme der Steuerreform. - Keystone

Apple zahlte an den US-Fiskus über 37 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland angesammelten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Davon entfielen nach Angaben des Unternehmens 20 Milliarden Euro Steuern allein auf die Gewinne, um die es der EU-Kommission geht.

Apple: Werte vor allem in USA geschaffen

Apple argumentiert: Die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten ausserhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen. Währenddessen seien die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden.

apple
Eine Person hält ein iPhone von Apple in der Hand. - dpa

«Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt.» Deswegen wäre es falsch, auf Gewinne aus internationalem Geschäft, die sich in Irland ansammelten, dort Steuern zu bezahlen.

Die Kommission bestreitet zwar nicht, dass ein Grossteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durchgeführt. Dies, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte. Die Kommission weist auch die Darstellung von Apple zurück: Die beiden irischen Firmentöchter seien lediglich mit Vertrieb und Fertigung beauftragt gewesen.

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