EU-Gericht erklärt Hilfspaket für italienische Airlines als nichtig
Das EU-Gericht hat die Genehmigung eines staatlichen Hilfspakets an italienischen Airlines in der Corona-Pandemie für nichtig erklärt.
Das Wichtigste in Kürze
- Italien griff im Jahr 2020 den wegen Corona strauchelnden Airlines unter die Arme.
- Das EU-Gericht hat die Genehmigung dieser Staatshilfen nun für nichtig erklärt.
Das EU-Gericht hat die Genehmigung von Staatshilfen an italienische Airlines in der Corona-Pandemie für nichtig erklärt. Die EU-Kommission habe nicht ausreichend begründet, warum das Hilfspaket der italienischen Regierung mit EU-Recht vereinbar sei, teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Geklagt hatte der Billigflieger Ryanair.
Es ist nicht die erste Schlappe der EU-Kommission im Zusammenhang mit Beihilfen für Airlines in der Corona-Pandemie. Vor knapp zwei Wochen erklärte das EU-Gericht auch das milliardenschwere deutsche Hilfspaket für die Lufthansa für nichtig.
Regeln gelockert
So wie Deutschland griff auch Italien 2020 in der Corona-Pandemie den strauchelnden Airlines unter die Arme, und zwar mit einem Entschädigungsfonds in Höhe von 130 Millionen Euro. Dadurch sollten Schäden wieder gut gemacht werden, die den Fluglinien durch die Reisebeschränkungen entstanden waren.
Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prüft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die EU hatte ihre Regeln für solche Beihilfen während der Corona-Pandemie erheblich gelockert, trotzdem musste die EU-Kommission die Hilfen genehmigen. Das tat sie auch im nun verhandelten italienischen Fall – allerdings ohne ausreichende Begründung, wie das Gericht nun feststellte.
Die EU-Kommission hätte entweder ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen oder zumindest darlegen, warum sie keine Schwierigkeiten mit der Beihilfe sieht, so die Richter. Die Konsequenzen der Entscheidung sind noch unklar. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.