EU-Gericht lehnt Eilantrag von RT France gegen Sendeverbot ab
Das Gericht der Europäischen Union hat den Antrag von RT France abgelehnt. Der französische Ableger wehrt sich gegen das erteilte Sendeverbot.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Eilantrag von RT France wurde vom EU-Gericht abgelehnt.
- Der Sender forderte eine Aufhebung des Sendeverbots.
- Die EU hat russischen Medien ein Verbot erteilt, deren Inhalte zu verbreiten.
Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat einen Eilantrag des russischen Staatsmediums RT in Frankreich abgewiesen. Der ehemalige «Russia Today»-Sender wollte sich gegen das von der EU verhängte Sendeverbot wehren.
Jedoch gibt es noch keine definitive Entscheidung über die eigentliche Klage des russischen Staatsmediums. Darauf wies das Gericht am Mittwoch hin.
EU verbietet Verbreitung von russischen Medien
Die EU hatte russischen Staatsmedien wegen des Ukraine-Kriegs sowohl im Fernsehen als auch im Internet verboten, ihre Inhalte zu verbreiten. Dagegen wehrte sich RT France mit einer Klage und dem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dieser Eilantrag wurde nun abgelehnt.