EU-Staaten wollen gegen Ausbeutung in Warenproduktion vorgehen
Die EU-Staaten wollen gemeinsam gegen Ausbeutung in der weltweiten Warenproduktion vorgehen. Die Mitgliedstaaten sprachen sich dafür am Dienstag einvernehmlich für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Dies teilte das Arbeitsministerium in Berlin mit.
Die Initiative richtet sich gegen Missstände wie Kinderarbeit oder Hungerlöhne. In der Schweiz war am Wochenende die Konzernverantwortungsinitiative gescheitert, die Konzerne für solche Verstösse vor Schweizer Gerichten haftbar machen wollte.
Die EU-Kommission soll nach dem Willen der Staaten einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen vorlegen. Geregelt werden sollen damit unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten.
Der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil nannte den Ratsbeschluss einen grossen Erfolg. «Erstmals haben sich alle Mitgliedstaaten gemeinsam für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz ausgesprochen», so Heil. «Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen haben im 21. Jahrhundert nirgends in der Welt mehr einen Platz und gehören entschlossen bekämpft.»
Deutschland hatte den Vorschlag für die entsprechenden Ratsschlussfolgerungen im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eingebracht. Sie passierten nun den Ministerrat ohne ein Treffen quasi im Umlaufverfahren. In der Bundesregierung liegt das Projekt eines nationalen Lieferkettengesetzes derzeit wegen Uneinigkeit in der Koalition auf Eis.
Der Rat forderte die Kommission nun auch auf, einen umfassenden Aktionsplan vorzulegen. Ein verbindlicher Sorgfaltsstandard solle mit Unterstützung für europäische Unternehmen kombiniert werden, hiess es. Qualitätskriterien soll es geben für nationale Aktionspläne zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte.
Unterstützt wird mit dem Ratsbeschluss eine Initiative von EU-Justizkommissar Didier Reynders für eine verbindliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene und eine EU-Regulierung für entwaldungsfreie Lieferketten.