EU Urheberrechtsreform steht auf der Kippe

Keystone-SDA
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Deutschland,

Die EU-Urheberrechtsreform ist äusserst umstritten. Eine Umsetzung sei unwahrscheinlich, meinen Experten.

Das Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel.
Die Urheberrechtsreform steht auf der Kippe. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Abgeordnete Reda hält die Umsetzung der Urheberrechtsreform für unwahrscheinlich.
  • Umstritten sind vor allem die Artikel 11 und Artikel 13 des neuen Urheberrechts.

Die Umsetzung der umstrittenen EU-Urheberrechtsreform ist nach Einschätzung der EU-Abgeordneten Julia Reda (Piratenpartei) unwahrscheinlich geworden. Die Expertin für Urheberrecht bezog sich am Montag auf den aktuellen Stand in den sogenannten Trilog-Verhandlungen um ein neues EU-Urheberrecht.

Im Trilog versuchen sich die EU-Staaten, das EU-Parlament und die EU-Kommission auf einen Kompromiss zu einigen. Bei der letzten Verhandlungsrunde hatten sich jedoch insgesamt elf Länder gegen den Kompromissvorschlag der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft ausgesprochen.

Damit sei es ein ganzes Stück unwahrscheinlicher geworden, dass die Verhandlungen über die Urheberrechtsrichtlinie noch vor den Europawahlen im Mai zu einem Abschluss kommen, sagte Reda. Sie selbst kritisiert die geplante Richtlinie als Zensur und mobilisiert im Netz dagegen.

Nach Medienberichten stimmten Belgien, Deutschland, Finnland, Italien, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, und Slowenien gegen den Kompromissvorschlag.

Artikel 11 und 13

Umstritten sind vor allem die Artikel 11 und Artikel 13 des neuen Urheberrechts: In Artikel 11 wird ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt.

Danach müssten Internetdienste an die Verlage zahlen, wenn sie bereits kleine Ausschnitte aus Presseartikeln verbreiten. Diese Vorschrift soll vor allem Dienste wie Google News und Google Suche treffen, die auf Artikel verlinken und dabei kleine Vorschauen («Snippets») veröffentlichen.

Im Artikel 13 wird die Haftbarkeit von Plattformbetreibern geregelt. Webportale wie YouTube sollen dafür Lizenzen mit Urheberrechtsinhabern, etwa mit Filmstudios oder Musiklabels, abschliessen. Ohne Vereinbarung wären die Portale verpflichtet, Urheberrechtsverletzungen bereits vor dem Hochladen zu überprüfen.

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