Piratenpartei scheitert vor Bundesgericht wegen Geldspiel Abstimmung

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Lausanne,

Die Behörden-Informationen im Vorfeld der Abstimmung über das Geldspielgesetz am 10. Juni haben die Abstimmungsfreiheit nicht verletzt – so das Bundesgericht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat heute Donnerstag eine Beschwerde der Piratenpartei abgewiesen.
  • Die Beschwerdeführer klagten über ein Video im Vorfeld der Geldspiel-Abstimmung.

Die Piratenpartei Zentralschweiz, die Piratenpartei Schweiz und eine Privatperson monierten vor Bundesgericht, ein von der Bundeskanzlei als Abstimmungsinformation veröffentlichtes Video zum Geldspielgesetz sei eine unzulässige Intervention gewesen. Damit scheiterten sie.

Zudem sind die Beschwerdeführer der Ansicht, Verlautbarungen der Konferenz der Kantonsregierungen, der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz sowie weiterer Akteure seien mit der Abstimmungsfreiheit nicht vereinbar gewesen.

Das Bundesgericht hält in einem heute Donnerstag publizierten Urteil fest, das Abstimmungsvideo sei nur eine Zusammenfassung der Abstimmungserläuterungen des Bundesrats gewesen. Deshalb sei das Bundesgericht nicht befugt, dieses zu überprüfen. Videos halten die höchsten Schweizer Richter prinzipiell als zulässiges Medium zur Vermittlung von Informationen.

Rechtsprechung geändert

Die im Vorfeld veröffentlichte Medienmitteilung der Kantonsregierungen über das neue Geldspielgesetz erachten die Lausanner Richter ebenfalls als zulässig. Sie haben in diesem Punkt ihre Rechtsprechung weiterentwickelt.

Gemäss bisheriger Rechtsprechung waren behördliche Interventionen vor einer Abstimmung nur zulässig, wenn ein Kanton von einer Abstimmung mehr als die anderen Kantone betroffen war. Das war vorliegend nicht der Fall.

Neu ist das Bundesgericht der Meinung, dass Kantonsregierungen auch dann Abstimmungsempfehlungen abgeben dürfen, wenn ihr Kanton namhaft von einer Vorlage betroffen ist. Eine solche Empfehlung oder Information muss allerdings sachlich, verhältnismässig und transparent sein. Diese Kriterien sind gemäss Bundesgericht im vorliegenden Fall erfüllt.

Das Geldspielgesetz wurde am 10. Juni mit 72,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das Bundesgericht geht davon aus, selbst als problematisch zu bezeichnende Interventionen hätten am Ausgang der Abstimmung nichts Wesentliches geändert.

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