Die Europäische Union untersucht die Datennutzung von Amazon. Sie vermuten ein Verstoss des Datenschutzes.
Der Amazon-Gründer, Jeff Bezoz, aufgenommen auf dem Flughafen in Santa Monica, auf einer Bühne.
Der Amazon-Gründer, Jeff Bezoz, aufgenommen auf dem Flughafen in Santa Monica, auf einer Bühne. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission ermitteln die Nutzung von Kundendaten des US-Versandhändlers Amazon.
  • Zuvor klagte sie 280 Millionen Euro Steuergelder von Amazon ein.
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Die EU-Wettbewerbshüter nehmen möglicherweise unerlaubte Geschäftspraktiken des US-Onlineversandhändlers Amazon näher in den Blick. «Wir stehen noch ganz am Anfang», sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager heute Mittwoch in Brüssel. «Wir befragen Marktteilnehmer und versuchen, ein vollständiges Bild zu erhalten.»

Internet-Plattformen wie Amazon hätten eine doppelte Funktion, sagte Vestager. Sie böten eine Plattform für Händler, seien aber auch selbst grosse Anbieter. Dadurch stelle sich die Frage, was mit den Daten geschehe, die Amazon von den vielen kleineren Händlern erhalte. Wenn sie genutzt würden, um den Service für die Einzelhändler zu verbessern, sei das legitim, sagte die EU-Kommissarin. «Aber werden die Daten auch genutzt, um selbst zu analysieren, was die Leute wollen, was das nächste grosse Ding sein wird?». Eine formale Untersuchung sei bislang nicht eingeleitet worden, sagte Vestager. «Wir gehen der Sache nach.»

Amazon zum zweiten Mal im Visier

Amazon stand bereits wegen unzulässiger Steuerdeals im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Im vergangenen Jahr erklärte die EU-Kommission eine Regelung Luxemburgs für den US-Konzern für nicht rechtens und forderte die Behörden des Landes auf, rund 250 Millionen Euro plus Zinsen zurückzufordern. Etwa 280 Millionen Euro seien nun eingesammelt worden, sagte Vestager.

Amazon wehrt sich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen den Beschluss, auch die luxemburgische Regierung legte Beschwerde ein. Der Fall könnte sich noch über Jahre hinziehen. Sollte die EU-Kommission vor Gericht unterliegen, müsste sie das Geld zurücküberweisen.

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