EuGH bestätigt Vergewaltigungsurteil gegen «Maddie»-Verdächtigen

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Luxemburg,

Der EuGH bestätigt das Urteil gegen «Maddie»-Verdächtigen Christian B. Demnach muss er wegen Vergewaltigung sieben Jahre in Haft.

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Die EuGH bestätigt das Vergewaltigungsurteil gegen Christian B. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EuGH bestätigt das Vergewaltigungsurteil gegen den «Maddie»-Verdächtigen.
  • Demnach verstösst dieses nicht gegen das EU-Recht.
  • Christian B. wurde 2019 wegen Vergewaltigung zu sieben Jahre Haft verurteilt.

Ein Vergewaltigungsurteil gegen den deutschen Verdächtigen im Fall «Maddie» kann bestehen bleiben. Es verstösst nicht gegen das EU-Recht, auch wenn Christian B. ursprünglich wegen einer anderen Tat an Deutschland ausgeliefert wurde. Dies entschied wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag.

B. war wegen der 2005 begangenen Vergewaltigung einer 72 Jahre alten Frau 2019 in Braunschweig zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Diese muss er im Anschluss an eine Haftstrafe wegen Drogenhandels verbüssen. Er legte beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen das Urteil ein, der den EuGH um Klärung bat. Der BGH muss das Braunschweiger Urteil nun noch auf Formfehler prüfen.

Die gegen B. laufenden Mordermittlungen im Fall «Maddie» sind von dem Fall unabhängig. B. wird verdächtigt, 2007 in Portugal die dreijährige Madeleine McCann entführt und getötet zu haben.

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