EU-Staaten dürfen laut dem Europäischen Gerichtshof Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen als ihren eigenen Bürgern.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Flüchtlinge mit befristetem Aufenthaltsrecht haben künftig das Recht auf mehr Sozialhilfe.
  • Die sollen die gleichen «Leistungen wie Inländer» erhalten.
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EU-Staaten dürfen Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen als ihren eigenen Bürgern. Das entschied der Europäische Gerichtshof heute Mittwoch in Luxemburg. Hintergrund des Urteils ist die Klage gegen eine Regelung des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich. Sie sieht vor, Flüchtlingen mit einer befristeten Aufenthaltsberechtigung nur eine eingeschränkte Mindestsicherung zu gewähren. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten nun die EuGH-Richter.

Auf die Situation in Deutschland hat das Urteil keine Auswirkungen. In der Bundesrepublik erhalten Asylberechtigte nach Angaben des Sozialministeriums «Leistungen wie Inländer».

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