Fall Maddie: Über 800 Zeugenhinweise nach «Aktenzeichen XY»

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Deutschland,

Nach dem erneuten Zeugenaufruf im Fall der vor 13 Jahren in Portugal verschwundenen Maddie McCann sind seit Anfang Juni über 800 Hinweise eingegangen.

Fall Maddie McCann
Christian Hoppe (l.) vom Bundeskriminalamt im Gespräch mit Moderator Rudi Cerne. Der Fall war Anfang Juni Thema in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst». - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Fall der 2007 verschwundenen Maddie McCann wurde erneut ein Zeugenaufruf gestartet.
  • Seit Anfang Juni sind mehr als 800 Hinweise beim Bundeskriminalamt eingegangen.
  • Unter Verdacht steht derzeit ein 43-Jähriger Deutscher.

Zum Fall des vor 13 Jahren verschwundenen Mädchens Maddie McCann wurde erneut ein Zeugenaufruf gestartet. Seit Anfang Juni sind mehr als 800 Hinweise beim Bundeskriminalamt (BKA) eingegangen.

Einige Hinweise seien jetzt schon als weiterführend für die Ermittlungen zu bezeichnen. Dies sagte BKA-Ermittler Christian Hoppe am Mittwoch in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst».

Ein 43-jähriger Deutscher, der wegen anderer Delikte inhaftiert ist, steht im Verdacht, die dreijährige Britin am 3. Mai 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz entführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen den Mann wegen Mordverdachts. Auf seine Spur kamen Ermittler nach eigenen Angaben bereits durch einen Hinweis nach einer ZDF-Sendung zum Fall im Oktober 2013.

Suche nach portugiesischer Handynummer

Am 3. Mai 2007 soll der Verdächtige zu «tatrelevanter» Zeit in Praia da Luz mit dem Handy telefoniert haben. Die Fahnder sind daher immer noch auf der Suche nach dem Nutzer einer portugiesischen Handynummer. Diese wurde am Mittwoch in der ZDF-Sendung eingeblendet.

Maddie McCann
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist sich sicher: Christian B. hat Maddie McCann ermordet. Für eine Anklage reichen die Beweise aber bisher nicht aus. - keystone

BKA-Ermittler Hoppe appellierte an alle Zuschauer, die bis Juni 2007 Kontakt zu portugiesischen Telefonnummern hatten, in ihren alten Handys, Telefonbüchern oder Rechnungen nach der Nummer zu suchen. Auf Nachfrage wollte er sich nicht dazu äussern, ob die vorliegenden Indizien gegen den 43-Jährigen bereits für eine Anklage ausreichen.

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