Fraktionsübergreifende Initiative für Befragung zu Organspende eingebracht

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Deutschland,

Wer künftig in Deutschland einen Ausweis verlängert oder beantragt, erhält zusätzlich Informationen zur Organspende.

Eine Organtransportbox wird übergeben.
Eine Organtransportbox wird in den Räumen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Berlin übergeben. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Initiative soll dafür sorgen, dass Bürger besser über Organspenden informiert werden.
  • Bei der Beantragung eines Ausweises sollen Leute unabhängige Informationen erhalten.

Eine fraktionsübergreifende Initiative, derzufolge künftig alle volljährigen Deutschen bei der Beantragung oder Verlängerung eines Ausweises nach ihrer Organspendebereitschaft befragt werden sollen, ist offiziell auf den Weg gebracht. Das Büro von Grünen-Chefin Annalena Baerbock habe das Eckpunktepapier am Freitag an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt, berichtete die Zeitung «Die Welt» am Montag. Dort solle bis Ende Januar ein Gesetzentwurf erarbeitet und den Parlamentariern vorgelegt werden, der auch die dadurch entstehenden Kosten kalkulieren würde.

Die Initiative wird etwa von Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, Linksparteichefin Katja Kipping sowie den Abgeordneten Matthias Miersch (SPD), Stephan Pilsinger (CSU) und Stephan Thomae (FDP) unterstützt. Demnach sollen künftig jedem Erwachsenen bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses «ausführliche und unabhängige Informationen» zur Organspende ausgehändigt werden.

Bei der späteren Abholung des Ausweises soll dann abgefragt werden, ob jemand im Todesfall alle beziehungsweise einzelne Organe spenden möchte oder dies explizit nicht wünscht. Die Befragten können auch angeben, dass sie sich aktuell nicht festlegen möchten. Zudem können sie jemanden benennen, der im unerwarteten Todesfall darüber entscheiden soll.

Baerbock sprach von einem «mehrheitsfähigen Konsens über Fraktionsgrenzen hinweg». Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) strebt allerdings eine Regelung nach dem Grundsatz der Widerspruchsmöglichkeit an. Demnach käme jeder Verstorbene als Organspender in Frage, falls er nicht schriftlich oder nach Angabe seiner Angehörigen zu Lebzeiten einer Organentnahme widersprach.

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