Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy hat seinen Berufungsprozess verloren. Der 68-Jährige wird zu einem Jahr Hausarrest verurteilt.
Sarkozy
Sarkozy in Paris bei Gericht. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Ex-Präsident Sarkozy verliert seinen Berufungsprozess wegen Bestechung und Einflussnahme.
  • Er erhält ein Jahr Hausarrest mit elektronischer Überwachung.
  • Der ehemalige Staatschef kann gegen die Entscheidung aber noch in Revision gehen
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Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung von Frankreichs früherem Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme bestätigt. Das Gericht in Paris hielt in seinem Urteil am Mittwoch an der Verurteilung des 68-Jährigen in erster Instanz zu drei Jahren Haft fest. Davon wurden zwei auf Bewährung ausgesetzt.

Das eine Jahr Haft darf Sarkozy zuhause unter elektronischer Überwachung absitzen. Ob es allerdings überhaupt soweit kommt, ist noch offen. Der ehemalige Staatschef kann gegen die Entscheidung nämlich in Revision gehen.

Sarkozy will in Revision gehen

Dies hat seine Verteidigerin auch direkt nach dem Urteil am Mittwoch angekündigt. «Die Justiz ist manchmal ein sehr langer und schwieriger Weg, wir befinden uns noch am Anfang dieses Weges und dieser setzt sich fort», sagte Anwältin Jacqueline Laffont am Mittwoch in Paris.

«Nicolas Sarkozy ist unschuldig, was die ihm vorgeworfenen Taten angeht.» Man werde sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen. «Wir geben diesen Kampf nicht auf, der ein gerechter Kampf ist angesichts eines besonders ungerechten Urteils.»

Bestechung eines Juristen

Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass der ehemalige konservative Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten.

Gilbert Azibert
Der angeklagte Jurist Gilbert Azibert. - Keystone

Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in erster Instanz zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte diese Strafen am Mittwoch.

Wie die Vorsitzende Richterin Sophie Clément in der Urteilsbegründung sagte, wiegten die von Sarkozy begangenen Taten umso schwerer, weil sie von einem ehemaligen Präsidenten begangen worden seien.

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