Wegen mutmasslicher Beteiligung an Verbrechen im KZ Stutthof muss sich ein ehemaliger SS-Angehöriger vor dem Landgericht Münster verantworten.
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Der Haupteingang zum ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ehemaliger SS-Angehöriger aus dem KZ Stutthof muss sich vor Gericht verantworten.
  • Er wird wegen Beihilfe zum Mord an hunderten KZ-Häftlingen angeklagt.
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Wegen mutmasslicher Beteiligung an Verbrechen im KZ Stutthof muss sich ein ehemaliger SS-Angehöriger aus Nordrhein-Westfalen ab dem 6. November vor dem Landgericht Münster verantworten. Die Richter liessen die Anklage gegen den 94-Jährigen aus dem Kreis Borken zu, wie das Gericht am Freitag bekanntgab. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen in dem Konzentrationslager vorgeworfen.

Das Verfahren gegen ein weiteres früheres SS-Mitglied wegen des gleichen Vorwurfs trennte das Gericht ab. Es sei weiter unklar, ob der 93 Jahre alte Mann verhandlungsfähig sei. Die Begutachtung durch Fachärzte daure an. Ob auch gegen ihn ein Prozess eröffnet werde, werde daher erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Mord an hunderten KZ-Häftlingen

Die Beschuldigten sollen im Zweiten Weltkrieg zur Wachmannschaft des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig gehört haben. Dabei sollen sie sich laut Anklage der Beihilfe zum Mord an hunderten KZ-Häftlingen schuldig gemacht haben. Für den Prozess gegen den ersten Angeklagten setzte das Gericht zunächst Termine bis Januar an. Zuständig ist wegen seines damaligen Alters eine Jugendkammer.

Seit einigen Jahren kommt es in Deutschland noch einmal vermehrt zu Prozessen wegen nationalsozialistischer Massenverbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern. Bei Staatsanwaltschaften und Gerichten setzte sich eine neue Rechtsauffassung durch. Auch unterstützende Tätigkeiten können demnach als Beihilfe zum Mord eingestuft werden.

Damit müssen inzwischen auch Verdächtige mit Anklagen rechnen, die als Wachen dienten oder als Mitglieder der Lagerverwaltung Morde anderweitig organisatorisch ermöglichten. Früher kamen in aller Regel dagegen nur Verdächtige vor Gericht, die sich direkt an der Tötung von Häftlingen beteiligten. Mord und damit auch Beihilfe zum Mord verjähren nach deutschem Strafrecht nicht.

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