In einem Betrieg im Landkreis Roth wurde die Geflügelpest festgestellt. 400 Tiere mussten getötet werden. Eine Sperrzone wurde eingerichtet.
Geflügelpest Sperrbezirk
Im Landkreis Roth ist die Geflügelpest ausgebrochen und eine Sperrzone aktiv. - keystone

Im Landkreis Roth in Bayern ist die Geflügelpest ausgebrochen. Ein Betrieb mit 400 Tieren ist betroffen. Die Behörden haben umgehend Massnahmen ergriffen.

In einem Ortsteil von Abenberg wurde die Seuche entdeckt; rund 400 Tiere waren betroffen, wie «Donaukurier» berichtet. Alle mussten getötet werden.

Die Landwirtin hatte selbst Alarm geschlagen.

Weisse Gänse
Alle Tiere mussten nach dem Ausbruch der Geflügelpest getötet werden (Symbolbild). - Depositphotos

Sie bemerkte Symptome bei ihren Gänsen, woraufhin der Bestand in Quarantäne kam.

Einrichtung der Sperrzone

Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Verdacht: Es handelt sich um den Virustyp H5N1, der auf den Menschen übertragbar ist.

Um den Betrieb wurde eine Sperrzone eingerichtet. Sie besteht aus einer Schutz- und einer Überwachungszone, meldet der «Donaukurier».

In der Schutzzone gilt ein Radius von 3 Kilometern. Die Überwachungszone erstreckt sich auf 10 Kilometer.

Strenge Auflagen wegen Hühnerpest

Alle Geflügelhalter müssen ihre Tiere im Stall halten. Das gilt für Betriebe und Privatpersonen gleichermassen.

Die Feuerwehr richtete Dekontaminationsschleusen ein. 30 Einsatzkräfte waren vor Ort.

Mehrere weisse Gänse
Die Tiere im Landkreis Roth waren bereits hochansteckend (Symbolbild). - Depositphotos

Das Veterinäramt leitet das Verfahren und wird alle 53 Geflügelhalter in der Schutzzone untersuchen. Die Kontrollen beginnen am Samstag.

Einschätzung der Experten

Landrat Ben Schwarz sprach von einem «herben Schlag» für die Familie. Er betonte, dass sie keine Schuld am Ausbruch trage.

Die Geflügelpest ist unter Tieren hochansteckend. Viele Tiere waren bereits erkrankt, als die Räumung begann, was die Gefährlichkeit unterstreicht.

Die Massnahmen sollen eine Ausbreitung verhindern. Sie basieren auf EU-Recht und der Geflügelpest-Verordnung und müssen eingehalten werden.

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