Geiselnehmer zündet in Köln Mädchen (14) an
Ein Täter zündete am Montag im Kölner Hauptbahnhof einen Brandsatz und nahm eine Geisel. War es ein Terroranschlag?
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann nahm am Kölner Hauptbahnhof ein Mädchen über Stunden als Geisel.
- Die Polizei konnte ihn überwältigen – er wird schwer verletzt und reanimiert.
- Die Polizei prüft einen möglichen Terror-Hintergrund.
Der bewaffnete Täter zündete einen Molotowcocktail im Schnellrestaurant und verschanzte sich dann mit einer Geisel in der Apotheke. Nach den dramatischen Stunden im Kölner Hauptbahnhof am Montag mit vier Verletzten prüfen die Ermittler unter anderem einen möglichen terroristischen Hintergrund der Taten.
Ein Spezialeinsatzkommando hatte am Montagnachmittag die Apotheke gestürmt und den Geiselnehmer durch Schüsse schwer verletzt. Die Geisel erlitt leichte Verletzungen. Im nahen Schnellrestaurant war zuvor am Mittag ein 14-jähriges Mädchen durch den Brandsatz verletzt worden. Eine weitere Person im Schnellrestaurant erlitt durch das Zünden des Molotowcocktails einen Schock.
Gehört er zum Islamischen Staat?
Die Ermittler gehen davon aus, dass unter anderem die ausgelöste Sprinkleranlage mit ihren Wassermassen den Täter dazu veranlasste, das Schnellrestaurant zu verlassen. In der gegenüberliegenden Apotheke verschanzte er sich mit einer Frau als Geisel. Der Mann war mit Gaskartuschen und Brandbeschleuniger bewaffnet, wie die Ermittler mitteilten.
«Im Zusammenhang mit dem Betreten der Apotheke soll er Passanten zufolge auch gerufen haben, dass er zur Terrorgruppe Daesh gehört», sagte Einsatzleiter Klaus Rüschenschmidt am Montagabend. «Daesh» ist der arabische Name für die Terrormiliz Islamischer Staat. Weitere Hinweise dazu gebe es aber nicht.
Identität des Täters klären
Die Ermittler müssen ausserdem noch die Identität des Täters zweifelsfrei klären. Am Tatort wurden Papiere eines 55 Jahre alten Syrers gefunden, der eine Duldung bis Mitte 2021 erhalten habe. Der Inhaber des Aufenthaltstitels sei seit 2016 relativ bekannt wegen verschiedener Delikte wie Diebstahl und Bedrohung. Der Geiselnehmer sei nach den ersten Ermittlungen mit «hoher Wahrscheinlichkeit» der Inhaber.