Genderstern kommt vorerst nicht ins Regelwerk der Rechtschreibung
Der Rechtschreibrat will den Genderstern nicht. Man werden den Gebrauch weiter beobachten, orientiere sich aber an der Lesbarkeit der Varianten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Rechtschreibrat will den Genderstern nicht in sein Regelwerk aufnehmen.
- Ihm sind Lesbarkeit und Verständlichkeit bei den Schreibweisen wichtiger.
Der Genderstern wird bis auf Weiteres nicht in das «Amtliche Regelwerk der deutschen Sprache» aufgenommen. Dies geht aus einem Zwischenbericht hervor, den der Rat für deutsche Rechtschreibung am Freitag in Mannheim beschlossen hat. Demnach will das Expertengremium die Entwicklung des Schreibgebrauchs zunächst weiter beobachten.
In dem Papier heisst es, der Rat wolle sich bei geschlechtergerechter Schreibweisen an der Lesbarkeit und Verständlichkeit orientieren. Ziel sei es, «einem unkontrollierten Nebeneinander unterschiedlichster Variantenschreibungen entgegenzuwirken». Und «die Einheitlichkeit der Rechtschreibung in allen deutschsprachigen Ländern zu erhalten».
Immer mehr Unternehmen, Hochschulen, Stadtverwaltungen und Behörden verwenden neue sprachliche Formen wie etwa den Genderstern («Student*innen») oder den Unterstrich («Bürger_innen»). Damit sollen auch Menschen angesprochen werden, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen. Die Verwendung solcher Sonderzeichen kann laut Rechtschreibrat zu Folgeproblemen und grammatisch nicht korrekten Lösungen führen.
Seit 2004 ist der Rat für deutsche Rechtschreibung die massgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Er hat rund 40 Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und weiteren Regionen. Sitzungsort ist in der Regel das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim; dort ist die Geschäftsstelle des Rats.