Gericht: Julian Assange darf gegen Auslieferung Berufung einlegen
Julian Assanges Kampf gegen seine Auslieferung in die USA geht weiter. Ein Gericht in London genehmigte seine Berufung gegen das Urteil.
Das Wichtigste in Kürze
- Julian Assange darf gegen die Auslieferung an die USA Berufung einlegen.
- Dies entscheid der High Court am Montag in London.
Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen. Das teilte der High Court in London am Montag mit. Damit dürfte das juristische Tauziehen mit den USA vor dem höchsten britischen Gericht weitergehen.
In den USA droht ihm unter anderem wegen des Vorwurfs der Spionage eine lange Gefängnisstrafe.
Ein britisches Gericht hatte vor rund einem Jahr seine Auslieferung unter Verweis auf ein hohes Suizidrisiko verboten. Die USA hatten das Urteil jedoch angefochten und Recht bekommen; ein Berufungsgericht hob das Auslieferungsverbot im Dezember auf. Dagegen will Assange nun vor dem obersten britischen Gericht, dem Supreme Court, vorgehen.
In den USA drohen dem Australier bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Assange ist dort wegen Spionage und der Veröffentlichung geheimer Dokumente auf der Enthüllungsplattform Wikileaks zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan angeklagt. Die Papiere enthielten brisante Informationen über die US-Einsätze in diesen Ländern, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen.