Gericht kippt Wahl von Carles Puigdemont

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Spanien,

Der Konflikt um Katalonien nimmt kein Ende. Die Separatisten der spanischen Region müssen einen neuen Rückschlag hinnehmen. Die Regierungsbildung zieht sich seit Monaten hin. Und die Uhr tickt bedrohlich, denn es gibt eine Frist, die bald abläuft.

Kann nicht zur Wahl zum Regionalpräsidenten antreten: Carles Puigdemont.
Kann nicht zur Wahl zum Regionalpräsidenten antreten: Carles Puigdemont. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verfassungsgericht hat die Wahl von Carles Puigdemont gekippt.
  • Eine ausser Kraft gesetzte Gesetzesform verhindert, dass Puigdemont gewählt werden kann.

Die spanische Justiz hat die Pläne der katalanischen Separatisten zur Wahl von Carles Puigdemont zum Regionalpräsidenten gekippt. Auf Antrag der spanischen Regierung setzte das Verfassungsgericht am Mittwoch eine Gesetzesreform des katalanischen Parlaments vorläufig ausser Kraft, die die Wahl von Puigdemont in Abwesenheit des Kandidaten gestatten sollte.

Die konservative Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy hatte die Anrufung des Verfassungsgerichts kurz zuvor auf einer ausserordentlichen Kabinettssitzung beschlossen. Puigdemont sei ein «Justizflüchtling» und eine Wahl des im Herbst abgesetzten 55-Jährigen in Abwesenheit wäre illegal, sagte Regierungssprecher Iñigo Méndez de Vigo.

Anhänger der Unabhängigkeit Kataloniens nehmen an einer Demonstration teil.
Anhänger der Unabhängigkeit Kataloniens nehmen an einer Demonstration teil. - dpa

Puigdemont war nach dem verfassungswidrigen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober und seiner anschliessenden Amtsenthebung nach Belgien geflohen. Am 25. März wurde er aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Schleswig-Holstein festgenommen. Die spanische Justiz wirft ihm unter anderem Rebellion und Untreue vor. Die deutsche Justiz muss noch entscheiden, ob er an Spanien ausgeliefert wird.

Seit der Neuwahl im Dezember scheiterten in Katalonien vier Versuche der Regierungsbildung. Die ernannten Kandidaten hielten sich entweder im Ausland im Exil auf - was im Januar beim ersten Versuch mit Puigdemont der Fall war - oder sassen in Untersuchungshaft. Das Verfassungsgericht hatte schon im Januar aufgrund eines Antrags von Madrid bestätigt, dass sich ein Kandidat persönlich im Parlament in Barcelona wählen lassen muss.

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