Gericht stoppt neue Abschussverfügung für «Problembärin»
Tierschutzorganisationen erreichen zweiten Sieg gegen die Abschussverfügung der Bärin KJ1.

Ein Gericht im norditalienischen Trient hat eine zweite Abschussverfügung gegen die mit dem Code KJ1 benannte Problembärin ausser Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht gab erneut entsprechenden Rekursen von Tierschutzorganisationen statt. Dies berichtete die Nachrichtenagentur APA am Dienstag.
Das Verwaltungsgericht stoppte die Abschussverordnung mit der Begründung, dass die Massnahme nicht verhältnismässig sei, wie die Mailänder Tageszeitung «Corriere della Serea» meldete. Die Bärin hatte vor einer Woche bei Drò im norditalienischen Trentino einen französischen Feriengast angegriffen und verletzt. Daraufhin hatte der Landeshauptmann eine erste Abschussverfügung gegen das Tier erlassen. Diese wurde in Folge eines Rekurses von Tierschützern vom Gericht ausgesetzt, weil noch nicht bewiesen sei, dass KJ1 für den Angriff verantwortlich sei.
Zweite Verfügung ebenfalls gestoppt
In einer zweiten Abschussverfügung erklärte der Landeshauptmann, dass aufgrund der Untersuchung von genetischem Material am Angriffsort festgestellt werden konnte, dass der Urlauber von der Bärin KJ1 angegriffen worden sei. Auch in diesem zweiten Fall reichten Tierschutzorganisationen Rekurs ein.
Im Trentiner Caldes hatte im April 2023 eine Bärin einen 26-jährigen Jogger tödlich verletzt. Das Trentino hatte zuletzt einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem die Ausbreitung der Bärenpopulation eingedämmt werden soll. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, bis zu acht Tiere pro Jahr zu töten. Laut jüngsten Schätzungen beläuft sich die Zahl der Bären im Trentino auf über hundert Exemplare.