Eigentlich hatte die Thüringer AfD zu ihrer Wahlparty alle Journalisten ausgeschlossen. Ein Gericht äussert Zweifel, dass es wirklich so war.
Bei der Wahlparty der Thüringer AfD waren Journalisten eigentlich ausgeschlossen. (Archivbild)
Bei der Wahlparty der Thüringer AfD waren Journalisten eigentlich ausgeschlossen. (Archivbild) - Daniel Vogl/dpa

Die Wahlparty der Thüringer AfD hat ein juristisches Nachspiel. Das Landgericht Erfurt (D) verhängte ein Ordnungsgeld von 5000 Euro gegen die Partei, wie eine Sprecherin mitteilte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Das Gericht gehe davon aus, dass die Partei ihr nahestehende Journalisten zu der Veranstaltung am Abend der Thüringer Landtagswahl eingelassen habe, obwohl sie nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung eigentlich alle Journalisten ausgeschlossen hatte. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

Alle Medienvertreter ausgeschlossen

Den Antrag hätten Journalisten gestellt, die bereits vor der Veranstaltung ein Verfahren gegen die AfD geführt hatten. Sie hatten damals bemängelt, dass die Partei einige Journalisten nicht zu ihrer Wahlparty zulassen wollte.

Das Landgericht Erfurt hatte am Tag vor der Landtagswahl geurteilt, dass die Journalisten zur Wahlparty zugelassen werden müssen. Daraufhin hatte die Partei mitgeteilt, alle Medienvertreter auszuschliessen und dabei auf die Kapazität des Veranstaltungsraumes verwiesen.

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