Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz
Der Thüringer Verfassungsschutzbericht 2021 stufte die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Die Partei klagte dagegen, nun liegt ein erstes Urteil vor.
Die Veröffentlichung dreier Textpassagen über die Thüringer AfD im Landes-Verfassungsschutzbericht 2021 war nach Ansicht eines Gerichts rechtens. Die Textteile müssten weder, wie von der Partei gefordert, gestrichen noch öffentlich richtiggestellt werden. So urteilte das Verwaltungsgericht Weimar.
Die Klage der AfD werde abgewiesen. In dem Verfahren ging es nicht um die generelle Einstufung der AfD als «gesichert rechtsextrem» in dem Bericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
AfD gegen drei Passagen in Bericht vorgegangen
Die AfD war gegen drei Passagen in dem Bericht vorgegangen, in denen Posts der beiden Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben wurden. Sie standen in dem Bericht unter den Überschriften «Islamfeindschaft: Verstösse gegen die Menschenwürde», «Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip» und «Geschichtsrevisionismus».
Das Thüringer Amt für Verfassungsschutz hatte in der mündlichen Verhandlung argumentiert, man brauche für eine Einstufung Anhaltspunkte, aus denen sich ein Gesamtbild ergebe. Es habe sich eine Stossrichtung abgezeichnet.