Geständnisse und Überraschungen im Prozess um Grünes Gewölbe
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Tage nach den ersten Geständnissen im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe haben sich am Dresdner Landgericht zwei weitere Angeklagte aus dem Remmo-Clan erklärt.
Ein 26-Jähriger räumte die Beteiligung an dem Einbruch in das Museum ein, er sei «zum Tatzeitpunkt dort gewesen». Er gab zu, auch über die Mauer gestiegen zu sein, dann aber vor dem Fenster «Schmiere» gestanden zu haben. «Ich hatte den Auftrag, das Diebesgut entgegenzunehmen.»
Weitere Angaben zum Geschehen könne er nicht machen, sein konkretes Erinnerungsvermögen sei getrübt, erklärte er in der Einlassung. Er habe versucht, die Tat zu verdrängen, und es sei ihm nicht möglich, zur Aufklärung beizutragen. Was mit den Juwelen geschehen sei, habe er zu keiner Zeit gewusst. Sein Tun bereue er «zutiefst» und schäme sich. «Ich will nur zu meiner Familie und meiner Freundin zurück und werde mich der gerechten Strafe stellen», betonte er.
Der Kunstdiebstahl in Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Laut Anklage erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von mehr als 113 Millionen Euro und hinterliessen mehr als eine Million Euro Sachschaden – sie steckten einen Stromverteiler in der Altstadt in Brand und in der Tiefgarage eines Wohnhauses ihr Fluchtauto.
Weitere überraschende Aussage
Überraschend machte auch der 23-Jährige Angaben, der einem sogenannten Deal zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt hatte. «Ich war in Dresden nicht dabei», verlas sein Verteidiger dessen Erklärung. Mit der Planung der Tat habe er nichts zu tun gehabt, er sei weder bei Vorbereitung noch Ausführung dabei gewesen. «Ich habe die Äxte besorgt, mit denen die Vitrine durchbrochen werden sollte», gab er zu. Nach der Tat sei er kritisiert worden, «die Stiele waren zu kurz», die Blätter zu klein und deshalb habe es länger gedauert, das Glas zu zerschlagen.
Ein konkreter Anteil an der Beute sei ihm nicht versprochen worden. Er bedauere, die Tat unterstützt zu haben und sei bereit, «dafür auch die Verantwortung zu übernehmen». Er habe gewusst, dass Juwelen wertvoll seien, aber ihre kunsthistorische Bedeutung für Sachsen sei ihm erst später bewusst geworden.
Am Dienstag hatten drei Verwandte der beiden zugegeben, an der Vorbereitung und dem Coup im November 2019 selbst beteiligt gewesen zu sein, der auch international Schlagzeilen machte. Die Bereitschaft dazu resultiert aus der zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft geschlossenen Verständigung, nachdem der Grossteil der Beute des Einbruchs teils beschädigt zurückgegeben worden war. Dafür müssen sich die Beschuldigten zu Tatplanung, -vorbereitung und -umsetzung sowie zu ihrem Anteil erklären und Fragen beantworten.
Fragen plötzlich schriftlich gefordert
Nach den Einlassungen stellten die Verteidiger genau das überraschend in Frage. Vielmehr sollten Fragen schriftlich eingereicht werden, damit noch eine Beratung mit der Verteidigung möglich sei. Richter Andreas Ziegel und auch die Staatsanwaltschaft äusserten ihr Unverständnis, der Prozess wurde daraufhin für zweieinhalb Stunden unterbrochen. Unklar war zunächst, ob der «Deal» zwischen den Prozessbeteiligten dann noch besteht.
Die 23- bis 29-Jährigen müssen sich seit knapp einem Jahr wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung verantworten. Die Deutschen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Grossfamilie sind Brüder und Cousins.
Gerichtssprecher Andreas Feron geht davon aus, dass ein Bestehen der Verteidigung auf einen «Frage-Antwort-Katalog» die Atmosphäre verschlechtern würde. Das Gericht sei durch das Ansinnen irritiert. «Aber auch ein Geständnis ohne Deal ist natürlich strafmindernd zu berücksichtigen.» Gleiches gelte für den Umstand, dass ein Teil der Beute zurückgegeben wurde. Nach seiner Einschätzung kann der Prozess nun länger dauern als zuletzt angenommen. Die Verteidigung lehnt einen von der Kammer favorisierten Gutachter ab, der die verminderte Schuldfähigkeit eines der Angeklagten wegen Drogenkonsums untersuchen soll. «Es ist sicher, dass das Gericht noch weitere Termine mit den Verteidigern absprechen muss.»