Gleis-Mörder von Frankfurt (D) kommt in die Psychiatrie

Rowena Goebel
Rowena Goebel, AFP

Deutschland,

Der Mann, der im Juli einen 8-jährigen Jungen und seine Mutter vor einen ICE schubste, wird in eine Psychiatrie eingewiesen. Er soll an Paranoia leiden.

Frankfurt
Blumen und Kerzen für den verstorbenen achtjährigen Knaben, der am Montag in Frankfurt vor den Zug gestossen wurde. Seine Mutter wurde ebenfalls gestossen und wurde verletzt. - sda - KEYSTONE/AP/MICHAEL PROBST

Das Wichtigste in Kürze

  • Ende Juli schubste ein 40-jähriger Mann eine Frau und ihren 8-jährigen Sohn vor einen ICE.
  • Der Bub verstarb noch vor Ort, die Mutter konnte sich retten.
  • Nun soll der Täter in die Psychiatrie kommen.

Die Tat erschütterte Europa: Ende Juli stiess ein Eritreer aus der Schweiz eine Mutter und ihren Sohn vor einen ICE am Bahnhof Frankfurt (D). Dabei kam der 8-Jährige ums Leben.

Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, wird der mutmassliche Täter nun in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Der im Juli erlassene Haftbefehl wurde vom Haftrichter in einen Unterbringungsbefehl gewandelt.

Der 40-jährige Mann leidet laut einem Gutachten an einer «Erkrankung aus dem schizophrenen Spektrum».Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes und des versuchten Mordes dauern unabhängig davon an.

Täter: Erheblich verminderte «Einsichts- und Steuerungsfähigkeit»

Der Beschuldigte hatte Ende Juli im Frankfurter Hauptbahnhof einen achtjährigen Jungen und seine Mutter vor einen einfahrenden ICE gestossen. Die Mutter konnte sich abrollen und überlebte, das Kind starb. Der Mann versuchte laut Ermittlern zudem, eine weitere Frau auf die Gleise zu stossen, was ihm aber nicht gelang.

Laut Staatsanwaltschaft geht der Gutachter davon aus, dass der Mann vermutlich an einer «paranoiden Schizophrenie» leidet. Es sei «zumindest von einer erheblich verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit» auszugehen, erklärte die Behörde.

Dies, da diese Erkrankung zur Tatzeit akut vorgelegen habe und kausal für die Taten gewesen sei. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei erforderlich, weil der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

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