Kaffee

Gutachten dämpft Hoffnung auf Schadenersatz nach Kaffee-Verbrühung

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Luxemburg,

Eine schlechte Erstversorgung nach einer Verbrühung mit Kaffee im Flugzeug erhöht laut Gutachten nicht die Chance auf Schadenersatz.

Kaffee
Menschen, die täglich viele Tassen Kaffee trinken, könnten vom schnelleren Koffeinstoffwechsel-Typ sein. - dpa

Eine schlechte Erstversorgung nach einer Verbrühung mit Kaffee im Flugzeug erhöht nach Ansicht eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshofs nicht die Chance auf Schadenersatz.

Beides zusammen – die Verbrühung und die Erstversorgung – fällt nach einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Gutachten unter die Vorgaben des Montrealer Übereinkommens, das Haftungsfragen im weltweiten zivilen Luftverkehr regelt. Der Anspruch auf Schadenersatz verfällt demnach nach zwei Jahren.

Hintergrund ist der Fall eines Passagiers, der auf einem Flug von Austrian Airlines von Tel Aviv nach Wien mit heissem Kaffee verbrüht wurde, weil die Kanne vom Servierwagen gefallen war. Der Betroffene fordert von der Fluggesellschaft Schadenersatz für seine schweren Verbrennungen.

Diese argumentiert dagegen, dass das Recht auf Schadenersatz nach dem Montrealer Abkommen abgelaufen sei. Der Betroffene stützt seine Forderungen jedoch nicht nur auf den Unfall an sich, sondern auch auf die unzureichende Erstversorgung im Flugzeug. Die Haftung für letzteres unterliege dem österreichischen Schadenersatzrecht und verjähre deshalb nicht. Dieser Auffassung widersprach Generalanwalt Nicholas Emiliou nun.

Ein Urteil in dem Fall dürfte in einigen Monaten fallen. Die EuGH-Richter halten sich oft an die Einschätzung des Gutachters, aber nicht immer.

Kommentare

Mehr in News

a
2 Interaktionen
a
4 Interaktionen

Mehr Kaffee

Altersheim Senior
105 Interaktionen
Kaffee
21 Interaktionen
1 Interaktionen

Mehr aus Luxemburg