Gutachten dämpft Hoffnung auf Schadenersatz nach Kaffee-Verbrühung
Eine schlechte Erstversorgung nach einer Verbrühung mit Kaffee im Flugzeug erhöht laut Gutachten nicht die Chance auf Schadenersatz.
Eine schlechte Erstversorgung nach einer Verbrühung mit Kaffee im Flugzeug erhöht nach Ansicht eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshofs nicht die Chance auf Schadenersatz.
Beides zusammen – die Verbrühung und die Erstversorgung – fällt nach einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Gutachten unter die Vorgaben des Montrealer Übereinkommens, das Haftungsfragen im weltweiten zivilen Luftverkehr regelt. Der Anspruch auf Schadenersatz verfällt demnach nach zwei Jahren.
Hintergrund ist der Fall eines Passagiers, der auf einem Flug von Austrian Airlines von Tel Aviv nach Wien mit heissem Kaffee verbrüht wurde, weil die Kanne vom Servierwagen gefallen war. Der Betroffene fordert von der Fluggesellschaft Schadenersatz für seine schweren Verbrennungen.
Diese argumentiert dagegen, dass das Recht auf Schadenersatz nach dem Montrealer Abkommen abgelaufen sei. Der Betroffene stützt seine Forderungen jedoch nicht nur auf den Unfall an sich, sondern auch auf die unzureichende Erstversorgung im Flugzeug. Die Haftung für letzteres unterliege dem österreichischen Schadenersatzrecht und verjähre deshalb nicht. Dieser Auffassung widersprach Generalanwalt Nicholas Emiliou nun.
Ein Urteil in dem Fall dürfte in einigen Monaten fallen. Die EuGH-Richter halten sich oft an die Einschätzung des Gutachters, aber nicht immer.