Hamburger Gericht ordnet Rückkehr der Block-Kinder zum Vater an
Die Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block sollen zurück zum Vater. Das hat das Gericht im Sorgerechtsstreit entschieden.
Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block (50) hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg einem Eilantrag des Vaters stattgegeben. Der 10-jährige Junge und das 13-jährige Mädchen müssen demnach zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren, wie die Pressestelle des Gerichts am Freitagabend mitteilte.
«Dieser Eilmassnahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche», hiess es in der Mitteilung. Die Kinder seien am Freitag der Obhut des Vaters übergeben worden.
Der Vater der beiden Kinder war in der Silvesternacht von Unbekannten in Süddänemark überfallen worden. Die Täter hatten dabei nach Angaben der dänischen Polizei den 10-jährigen Jungen und das 13 Jahre alte Mädchen in einem Auto mitgenommen. Es werde wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ermittelt, hatte die dänische Polizei am vergangenen Montag mitgeteilt. Der Vater hatte daraufhin am Mittwoch den Eilantrag beim Oberlandesgericht gestellt.
Die Hamburger Polizei und Vertreter des Jugendamts hatten am Mittwochabend die Familie in Hamburg aufgesucht. «Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Kinder bei Frau Block sind und es ihnen augenscheinlich körperlich gut geht», hatte eine Polizeisprecherin am Donnerstag erklärt.