Heftige Kritik am Umgang Bayerns mit NS-Raubkunst

Keystone-SDA
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Deutschland,

Systematisch plünderten die Nationalsozialisten jüdische Kunstsammlungen. NS-Verbrecher wie Hermann Göring horteten Gemälde, Skulpturen und andere Schätze.

Pinakothek in München
Ein Steinlöwe vor dem Gebäude der Alten Pinakothek in München. (Archivbild) - dpa

Seit dem Zweiten Weltkrieg sind Museen und Sammlungen in ganz Deutschland darum bemüht, diese NS-Raubkunst an die früheren Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben.

Gegen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wurden in diesem Zusammenhang nun Vorwürfe erhoben. Es geht um Vertuschung und fehlende Transparenz.

Interne Liste mit Raubkunst?

Das süddeutsche Bundesland habe zwar rund 200 Werke aus seinem Besitz in einer internen Liste als eindeutige Raubkunst markiert, diese Informationen aber nicht geteilt und auch keine Verfahren zur Restitution eingeleitet, beklagten die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim in einem Schreiben ihrer Anwälte.

Bei rund 800 weiteren Werken handele es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Raubkunst. Dabei bezogen sie sich auf einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung», die Einblick in eine Liste hatte.

Flechtheim (1878–1937) förderte Künstler wie Paul Klee oder Max Beckmann. 1933 floh er nach London, wo er 1937 bei einem Unfall starb. Seine Erben fordern mehrere Werke von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zurück, darunter Max Beckmanns Gemälde «Chinesisches Feuerwerk».

Staatsgemäldesammlungen: Daten veraltet

Die Staatsgemäldesammlungen wiesen die Vorwürfe als fehlerhaft zurück. Den Angaben zufolge gibt es zwar eine interne Datenbank, in der der Stand der Forschungen zur Herkunft von Kunstwerken festgehalten wird. Werke werden als Rot markiert, wenn ein Raubkunst-Verdacht besteht oder die Werke zurückgefordert werden. Der Stand dieser Datenbank ändere sich aber fast wöchentlich, teilte die Sammlung mit. Die Liste, die der «Süddeutschen Zeitung» vorliege, sei schon mehrere Jahre alt und deshalb nicht mehr aktuell.

Die Institution verweist zudem auf ihre Online-Sammlung, in der sich zu betroffenen Werken auch Hinweise zur Provenienz finden – für alle einsehbar. Bei «Chinesisches Feuerwerk» war bis Donnerstagmittag allerdings nichts zu einem Rückgabegesuch vermerkt.

«Bayern hätte Hinterbliebene von Opfern informieren, die Werke an öffentliche Datenbanken melden und Restitutionsverfahren einleiten müssen», kritisierten die Anwälte der Erben. «Tatsächlich zeigt sich, dass Bayern sich von Anfang an nicht an diese Regeln halten wollte und die Ahnungslosigkeit vieler möglicher Anspruchsteller schamlos ausgenutzt hat. Hier wird ein massives Unrecht der Nazis auch mehr als 80 Jahre später aufrechterhalten.»

Kunstraub der Nazis

Von NS-Raubkunst spricht man, wenn jüdische Kunstsammler Werke während des Nationalsozialismus unter Zwang herausgeben oder verkaufen mussten, oft zu extrem niedrigen Preisen. Nach dem Zweiten Weltkrieg unterschrieben 43 Länder die Washingtoner Prinzipien, darunter auch Deutschland.

Sie verpflichteten sich herauszufinden, welche Kunstwerke in ihren Sammlungen geraubt wurden und diese an die ursprünglichen Eigentümer zurückzugeben, also zu restituieren. Viele Museen und Sammlungen haben dafür eigene Abteilungen für Provenienzforschung, so auch die Staatsgemäldesammlungen.

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Kommentare

User #2822 (nicht angemeldet)

Es sind milliarden an werten..

User #4882 (nicht angemeldet)

Die heutigen Sozialisten in Zürich hören sogar Wohnungen...

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