Hundehalter haften nach einem Hundekampf je zur Hälfte

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Deutschland,

Zwei nicht angeleinte Hunde geraten aneinander. Bei der Rauferei wird die Besitzerin eines der Hunde gebissen und erleidet nach der OP einen Schlaganfall.

Oberlandesgericht Karlsruhe: Wenn beide Hunde eine Rauferei gleichermassen verursacht haben, haften die Halter je zur Hälfte. Foto: Uli Deck/dpa
Oberlandesgericht Karlsruhe: Wenn beide Hunde eine Rauferei gleichermassen verursacht haben, haften die Halter je zur Hälfte. Foto: Uli Deck/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Hundebesitzerin wurde nach einem Hundekampf gebissen.
  • Die Halter müssen sich die Kosten teilen.

Nach einem Kampf zwischen zwei nicht angeleinten Hunden hat die dabei verletzte Besitzerin des einen Tieres nur Anspruch auf die Hälfte des von ihr geforderten Schmerzensgeldes. Die Frau sowie der Besitzer des anderen Hundes seien gleichermassen verantwortlich für die Gefahr, die von ihren Tieren ausging. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (D) laut einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az. 7 U 24/19).

Geklagt hatte die Frau, die im Juni 2016 in Mannheim während der Rauferei zwischen den Hunden in die Hand gebissen worden war. Nach der Operation dieser Verletzung erlitt sie am gleichen Tag eine Lungenembolie und einen Schlaganfall mit schweren Folgen.

Das Landgericht Mannheim hatte den Mann daraufhin zu 50.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt und dessen volle Haftung festgestellt. Dagegen war der Hundebesitzer in Berufung gegangen.

Der genaue Hergang des Geschehens - etwa welcher Hund zugebissen hatte - war nicht mehr zu klären gewesen: Beide Hunde hätten die Rauferei gleichermassen verursacht, dadurch hafte der beklagte Hundehalter nur zur Hälfte für die Folgen, befand das OLG. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

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