In Österreich dürfen Menschen ohne Impfschutz nicht mehr in Restaurants essen gehen, Sportveranstaltungen besuchen oder Skilifte benutzen.
Impfwillige stehen vor einem Impfbus in Wien. Ab heute gilt die 2G-Regel für den gesamten Freizeitbereich. Foto: Herbert Neubauer/APA/dpa
Impfwillige stehen vor einem Impfbus in Wien. Ab heute gilt die 2G-Regel für den gesamten Freizeitbereich. Foto: Herbert Neubauer/APA/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab heute gilt in Österreich 2G: Freizeitaktivitäten für Ungeimpfte werden rar.
  • Rund 25 Prozent der Bevölkerung ab 12 Jahren ist davon betroffen.
  • Die Regierung warnt, dass aufgrund der hohen Fallzahlen mehr Massnahmen diskutiert werden.
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Am Montag trat für viele Freizeitaktivitäten die sogenannte 2G-Regel in Kraft, nur mehr Geimpfte und von Covid-19 Genesene haben daher Zutritt. Bislang haben mehr als ein Viertel der Menschen in Österreich ab 12 Jahren noch kein Impfzertifikat - das ist einer der Hauptgründe für die steil ansteigenden Fallzahlen und die sich füllenden Krankenhäuser.

Mehr Massnahmen nicht ausgeschlossen

Die 2G-Regel gilt in Lokalen, bei Veranstaltungen, in Hotels sowie bei sogenannten körpernahen Dienstleistern wie Friseursalons oder Massagestudios.

«Regional können natürlich zusätzliche Massnahmen gesetzt werden, wenn es notwendig ist», sagte er im Hinblick auf die extrem hohen Infektionszahlen in manchen Bundesländern. Regionale Lockdowns könnten zwar nur die «allerletzte Konsequenz» sein, meinte er - doch ganz wollte Kogler solch ein Szenario nicht ausschliessen.

Fallzahlen steigen stark

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag in Österreich zuletzt bei 599,6 - weit über dem deutschen Wert von knapp 191,5. In Oberösterreich und im Salzburger Land hat die Inzidenz schon die Marke von 900 überschritten. Die beiden Bundesländer an der Grenze zu Bayern haben österreichweit die niedrigsten Impfraten.

Am Wochenende wurden aus ganz Österreich steigende Impfzahlen gemeldet. Als Anreiz für Spätentschlossene gibt es eine Übergangsfrist: Vier Wochen lang gilt schon die Erstimpfung zusammen mit einem negativen PCR-Test als 2G-Nachweis. Danach muss der vollständige Impfschutz nachgewiesen werden. Grosses Interesse gibt es derzeit auch an Auffrischungsimpfungen, denn zusammen mit der 2G-Regel wurde die Gültigkeitsdauer der zweiten Impfdosis auf neun Monate begrenzt.

Kinder unter 12 Jahren sind grundsätzlich von der 2G-Regel ausgenommen. Für 13- bis 15-Jährige reicht ein negativer Test. Auch wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, darf mit ärztlichem Attest und PCR-Test weiter am öffentlichen Leben teilnehmen. In Österreich sind Schnell- und PCR-Tests für alle kostenfrei.

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