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Interessenkonflikt: Neue Vorwürfe gegen tschechischen Regierungschef

Tschechiens Regierungschef Andrej Babis steht im Verdacht, bei der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie eine Ausnahme reinem aus Eigeninteresse durchzusetzen.

Andrej Babis, Ministerpräsident von Tschechien, vergangene Woche während einer Sitzung des Abgeordnetenhauses in Prag. Foto: Ondøej Deml/CTK/dpa
Andrej Babis, Ministerpräsident von Tschechien, vergangene Woche während einer Sitzung des Abgeordnetenhauses in Prag. Foto: Ondøej Deml/CTK/dpa - sda - Keystone/CTK/Ondøej Deml

Das Wichtigste in Kürze

  • Andre Babis befindet sich im Interessenskonflikt als Unternehmer und Politiker.
  • Er hatte seine Holding Agrofert an einen Treuhandfonds übertragen.
  • Dadurch kann er auch als Regierungschef weiter von staatlichen Subventionen profitieren.

Der tschechische Regierungschef Andrej Babis steht im Verdacht, bei der nationalen Umsetzung der fünften EU-Geldwäscherichtlinie eine Ausnahme aus reinem Eigeninteresse durchzusetzen.

Nach Ansicht der Korruptionswächter von Transparency International (TI) befindet sich der Multimilliardär dabei zum wiederholten Male in einem Interessenkonflikt als Unternehmer und Politiker. «Das ist eine ungeheuerliche Ausnahmeregelung, die für Babis und seine Situation massgeschneidert ist», schrieb TI-Landeschef David Ondracka am Dienstag bei Twitter.

Übertragung von Holding an Treuhandfonds

Hintergrund ist, dass Babis seine Agro-, Medien- und Chemieholding Agrofert an einen Treuhandfonds übertragen hatte, um auch als Regierungschef weiter von staatlichen Subventionen profitieren zu können.

Die Geldwäscherichtlinie sieht vor, dass die tatsächlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts in ein zentrales Register eingetragen werden. Die strittige Ausnahmeregelung betrifft nur Treuhandfonds und würde verhindern, dass Babis als De-facto-Eigentümer benannt werden müsste.

Der Entwurf ist derzeit auf dem Weg ins Parlament. Dort ist Babis auf Stimmen der Opposition angewiesen, denn selbst der sozialdemokratische Koalitionspartner CSSD äusserte sich kritisch. Er sei überzeugt, dass die Ausnahme für Treuhandfonds nicht erforderlich ist, erklärte dessen Vorsitzender Jan Hamacek.

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