Israel: USA untersuchen Tod von Journalistin Abu Akle
War es gezielter Mord? Nach israelischen Angaben wollen die USA den Tod der palästinensisch-amerikanischen Journalistin Schirin Abu Bakle genauer untersuchen. Israel kritisiert das Vorhaben scharf.
Das Wichtigste in Kürze
- Die USA haben nach israelischen Angaben eine Untersuchung im Fall der im Mai im Westjordanland getöteten Journalistin Schirin Abu Akle eingeleitet.
«Die Entscheidung des US-Justizministeriums, eine Untersuchung des tragischen Todes von Schirin Abu Akle durchzuführen, ist ein Fehler», teilte Israels Verteidigungsminister Benny Gantz am späten Montagabend auf Twitter mit. Er habe den US-Vertretern der Botschaft mitgeteilt, dass Israel «nicht mit einer externen Untersuchung kooperieren und keine Einmischung in interne Untersuchungen zulassen» werde.
Link Gantz
Zuvor hatten mehrere israelische Medien über die Eröffnung des Verfahrens berichtet. Das israelische Justizministerium sei demnach «vor kurzem» über den Schritt informiert worden. Aus den USA lag zunächst keine Bestätigung vor. Das Land hatte in den vergangenen Monaten immer wieder betont, keine eigenen Ermittlungen einleiten zu wollen.
Internationale Bestürzung nach Tod
Der Tod der palästinensischen Reporterin, die auch US-Staatsbürgerin war, hatte international für Bestürzung gesorgt. Abu Akle war während eines israelischen Militäreinsatzes im besetzten Westjordanland durch Schüsse getötet worden. Zuvor hatte es nach Angaben der israelischen Armee ein Feuergefecht mit Dutzenden militanten Palästinensern gegeben. Unter anderen machte die palästinensische Generalstaatsanwalt Israel verantwortlich und warf den Soldaten vor, die Journalistin gezielt getötet zu haben. Die 51-Jährige trug einen Helm sowie eine Weste mit der Aufschrift «Presse».
Eine Untersuchung des israelischen Militärs kam später zu dem Ergebnis, dass die Schüsse nicht eindeutig zuzuordnen, jedoch «sehr wahrscheinlich» versehentlich von einem israelischen Soldaten abgegeben worden waren. Strafrechtliche Ermittlungen sollten nicht eingeleitet werden – da es keinen Verdacht auf eine Straftat gebe.