Italiens Verfassungsgericht: Sterbehilfe in Ausnahmen straffrei
Das Verfassungsgericht Italiens hat die Sterbehilfe in eng beschränkten Fällen für straffrei erklärt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das italienische Verfassungsgericht hat Sterbehilfe in Ausnahmen für straffrei erklärt.
- Hintergrund für den Entscheid war der begleitete Suizid des Mailänder Musiker «DJ Fabo».
Das italienische Verfassungsgericht hat Sterbehilfe in eng beschränkten Fällen für straffrei erklärt. In einem am Mittwochabend veröffentlichten Entscheid forderte das höchste Gericht das Parlament zugleich zu einer genaueren gesetzlichen Regelung auf.
Die Sterbehilfe sei nicht strafbar, falls ein Kranker frei entscheidet, sich das Leben zu nehmen. Und unter einer unheilbaren Krankheit leide, die für ihn unerträgliche Leiden bedeute. Dies schrieb das italienische Gericht in einer Mitteilung.
Hintergrund war der Fall des als «DJ Fabo» bekannten Mailänder Discjockeys Fabio Antoniani. Der Musiker litt nach einem Unfall unter einer Tetraplegie, einer besonders schweren Form der Querschnittslähmung. Er setzte im Februar 2017 seinem Leben in einer Spezialklinik in der Schweiz ein Ende.
Dabei wurde der DJ von dem Sterbehilfe-Aktivisten Marco Cappato begleitet. Dieser zeigte sich nach seiner Rückkehr nach Italien selbst an. Er wurde wegen Verstosses gegen Artikel 580 des italienischen Strafgesetzbuches angeklagt.
Kirche kritisiert Sterbehilfe
Das Schwurgericht in Mailand verwies den Fall aber an das Verfassungsgericht. Dieses setzte den Parlamentariern eine Frist bis Dienstag dieser Woche für eine neue gesetzliche Regelung - die ergebnislos verstrich.
Cappato begrüsste die Entscheidung. «Von heute an sind wir in Italien alle freier, auch diejenigen, die nicht einverstanden sind. Ich habe Fabiano geholfen, weil ich es für meine Pflicht hielt», sagte er laut Nachrichtenagentur Ansa. Das Gericht habe geklärt, dass es auch ein verfassungsmässiges Recht seines Freundes war, nicht grausame Qualen leiden zu müssen.
Die italienische Bischofskonferenz kritisierte umgehend den Entscheid scharf. «Die Bischöfe bestätigten und bekräftigten die Verpflichtung der Kirche zur Nähe und Begleitung für alle Kranken», erklärte sie laut Ansa. Die konservative Vereinigung «Scienza & Vita» (Wissenschaft und Leben) kritisierte, der Gerichtshof habe «den italienischen Radikalen» nachgegeben.