Josef Fritzl kommt in den Normalvollzug
Josef Fritzl soll nach einem Gerichtsentscheid in den Normalvollzug überstellt werden. Der 87-Jährige könnte bereits 2023 Antrag auf Haftentlassung stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Josef Fritzl soll nach einem Gerichtsentscheid in den normalen Vollzug kommen.
- Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt er im Massnahmenvollzug.
- Ab 2023 könnte er einen Antrag auf Haftentlassung stellen.
Ein Gericht in Österreich hat dem im Inzestfall von Amstetten verurteilten Josef Fritzl in erster Instanz eine Hafterleichterung gewährt. Der 87-Jährige könne unter Auflagen aus dem Massnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden.
Die Staatsanwaltschaft legte allerdings Einspruch mit aufschiebender Wirkung ein, die Sache wurde an das Oberlandesgericht Wien weiterverwiesen.
Die Entscheidung des Landesgerichts Krems sieht vor, dass Fritzl unter Auflagen wie psychiatrische Kontrollen in den Normalvollzug entlassen werden kann. Für die Anordnung gelte eine zehnjährige Probezeit.
Laut Gerichtssprecher Schuster beruht die Entscheidung auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten, das Ende März bei Gericht eingereicht worden sei.
Fritzl hielt Tochter 24 Jahre im Keller gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder
Fritzl hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten, regelmässig missbraucht und sieben Kinder mit ihr gezeugt. Eines davon starb kurz nach der Geburt.
Drei der überlebenden Kinder wurden von ihm und seiner Frau in ihrem Haus aufgezogen. Die anderen mussten mit ihrer Mutter im Keller leben, ohne je das Tageslicht zu sehen.
Erst die Einlieferung der schwer erkrankten ältesten Tochter im April 2008 brachte die Tat ans Licht. Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Er wurde laut APA in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht, die «für geistig abnorme Rechtsbrecher» vorgesehen ist. Da die Gerichtsentscheidung für seine Verlegung in den Normalvollzug nicht rechtskräftig ist, bleibt Fritzl vorläufig im Massnahmenvollzug, bei dem eine Reihe von Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden
Fritzl kann ab 2023 Entlassung beantragen
Auch im Normalvollzug müsste Fritzl weiter seine lebenslange Haftstrafe verbüssen. Allerdings können zu lebenslanger Haft Verurteilte im Normalvollzug nach mindestens 15 Jahren in Haft ihre bedingte Entlassung beantragen. Im Fall von Josef Fritzl wäre dies 2023 der Fall.