Kandidatur von Extremist abgewiesen: Randale in Rumänien

Keystone-SDA
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Rumänien,

Nach der Ablehnung der Kandidatur des rechtsextremen Politikers Georgescu kam es in Bukarest zu gewalttätigen Zusammenstössen.

Calin Georgescu
Georgescu gewann die erste Runde der Präsidentschaftswahl am 24. November, doch das Verfassungsgericht annullierte sie. (Archivbild) - AP

Nach der Abweisung der Präsidentenkandidatur des prorussischen und rechtsextremen Politikers Calin Georgescu durch das zentrale Wahlbüro ist es in Bukarest zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Anhängern des Extremisten und der Polizei gekommen. Dabei wurden 13 Polizisten verletzt, wie die Polizei mitteilte. Vier davon hätten in Spitäler gebracht werden müssen.

Sieben mutmassliche Randalierer seien festgenommen worden. Zudem leitete die oberste Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein, nachdem «ein Parteivorsitzender» die Demonstranten zu Gewalt aufgerufen hatte. Die Ankläger nannten zwar keine Namen, aber Beobachter gehen davon aus, dass es sich um George Simion handelt, den Vorsitzenden der extrem rechten Parlamentspartei AUR.

Erste Runde annulliert – Wiederholung im Mai

Simion hatte öffentlich gesagt, die Mitglieder der Wahlbüros müssten «auf einem öffentlichen Platz gehäutet werden». Hunderte Anhänger Georgescus hatten am Sonntagabend vor dem Wahlbüro demonstriert. Dabei setzten sie Gegenstände in Brand und bewarfen Polizisten mit Pflastersteinen.

Georgescu hatte die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien am 24. November des Vorjahres überraschend für sich entschieden. Kurz vor der Stichwahl annullierte das Verfassungsgericht die erste Runde. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.

Endgültige Entscheidung zu Georgescus Kandidatur bis Mittwoch

Eine neue Kandidatur Georgescus wies das zentrale Wahlbüro jetzt ab. Es berief sich dabei auf frühere Beschlüsse des Verfassungsgerichts. Demnach müssen Präsidentenkandidaten demokratische Grundwerte respektieren.

Die Entscheidung des Wahlbüros ist noch nicht rechtskräftig. Georgescu legte dagegen Berufung ein. Darüber muss das Verfassungsgericht bis Mittwoch entscheiden.

Georgescu steht zudem wegen des Verdachts auf Anstiftung zu verfassungsfeindlichen Handlungen, falschen Angaben zur Wahlkampffinanzierung und Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation unter Strafverfolgung. Er ist unter Auflagen auf freiem Fuss.

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Kommentare

Merlin

Russlands Schläger waren ja auch dabei oder?

User #2050 (nicht angemeldet)

Deutsche Verhältnisse durch deutsches und eu Geld finanziert.

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