Klimakleber angefahren – Konsequenzen für Lkw-Fahrer
Der Lkw-Fahrer, der einen Klimaaktivisten angefahren hat, musste seinen Führerschein vorläufig aufgeben. Zudem wird wegen versuchter Körperverletzung ermittelt.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland fährt ein Lkw-Fahrer einen Klimaaktivisten an.
- Der Mann musste seinen Führerschein vorläufig abgeben, heute entscheidet ein Richter.
- Gegen ihn und auch gegen die Aktivisten wird nun ermittelt.
Bei den Strassenblockaden der Klimaaktivisten in Deutschland verlieren die im Stau stehenden Autofahrer immer wieder die Nerven. So geschehen auch in Stralsund, im Norden des Landes.
Sechs Aktivisten blockierten dort am Mittwoch eine Strasse, ein Lkw-Fahrer verliert die Nerven. Er steigt aus und schleift die drei Personen, die seine Fahrbahn blockieren, von der Strasse und droht ihnen mit Schlägen. Die Aktivisten setzen sich sogleich wieder hin. Der Fahrer steigt daraufhin ein, fährt los und schiebt einen Mann mit seinem Lastwagen rund einen Meter weit.
Das Video davon sorgte für grosses Aufsehen. In den sozialen Medien wird der Lkw-Fahrer stark kritisiert, von einigen aber auch in Schutz genommen. Für ihn hat die Szene nun Folgen.
Kurz nach der Tat stellte sich der 41-Jährige der Polizei, die ihm den Führerschein «vorläufig abnahm». Dies teilte die Polizei mit. Ob der Mann die Fahrerlaubnis definitiv verliert, ist noch offen. Über einen entsprechenden Antrag entscheidet ein Richter am Freitag.
Auch beruflich hat die Szene Konsequenzen für den Fahrer: Er arbeitete für eine Spedition, die für «Air Liquide» fährt. Der Industriegas-Hersteller hat bereits mitgeteilt, dass er mit der Spedition in Kontakt war. Sie sei informiert worden, dass der Fahrer nicht mehr für «Air Liquide» fahren soll. Das Verhalten sei inakzeptabel.
Auf den Fahrer könnten zudem weitere Konsequenzen zukommen: Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung gegen ihn. Doch auch die Klimaaktivisten stehen im Fokus von Ermittlungen. Bei ihnen geht es um einen möglichen Verstoss gegen das Versammlungsgesetzes und den Verdacht der Nötigung im Strassenverkehr.